Für diese Personen ist eine Impfung gegen Gürtelrose sinnvoll
Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (RKI) rät allen Personen ab 60 Jahren zu einer Schutzimpfung gegen Gürtelrose. Immunschwache oder grunderkrankte Menschen sollten sich bereits ab 50 Jahren impfen lassen. Wie das Institut berichtet, können sich durch die Erkrankung schwere Komplikationen wie Nervenschmerzen bilden, die Monate bis Jahre anhalten und die Lebensqualität der Betroffenen stark einschränken.
Gürtelrose, medizinisch auch Herpes zoster genannt, ist eine Erkrankung, die durch das Varizella-zoster-Virus ausgelöst wird. Wie die Experten des RKI berichten, kommen die meisten Personen bereits im Kindesalter mit den Viren in Kontakt. Diese lösen zunächst die Infektionskrankheit Windpocken (Varizellen) aus. Nach dem Abklingen der Krankheit verbleiben die Viren ein Leben lang in den Nervenzellen des Wirts und können zu einem späteren Zeitpunkt eine Gürtelrose auslösen. „Die Ständige Impfkommission empfiehlt allen Personen ab 60 Jahre die Gürtelrose-Schutzimpfung mit einem sogenannten Totimpfstoff als Standardimpfung“, schreiben die RKI-Experten in einer Pressemitteilung.
Gürtelrose kann jahrelange Nervenschmerzen auslösen
Typisch für Herpes zoster seien die brennenden Schmerz, die von einem zumeist halbseitigen, bandartigen juckenden Hautausschlag mit Bläschenbildung vorwiegend im Rumpf- oder Brustbereich begleitet werden. Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigungen erkranken jedes Jahr rund 300.000 Menschen in Deutschland an einer Gürtelrose. Laut RKI entwickeln sich bei etwa jedem zwanzigsten Erkrankten schwere Komplikationen, die eine lang anhaltende Neuralgie hinterlassen. Diese Nervenschmerzen können die Lebensqualität der Betroffenen monate- bis jahrelang erheblich mindern.
Gürtelrose tritt häufig bei älteren und immunschwachen Personen auf
Nach Angaben des RKI sind am häufigsten ältere Menschen sowie Patienten mit einem geschwächten Immunsystem betroffen. Deshalb empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) für Personen mit einer Grunderkrankung die Schutzimpfung bereits ab 50 Jahre. Derzeit sei die Gürtelrose-Impfung noch keine Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenkassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss entscheide jedoch demnächst über die Aufnahme in die Schutzimpfungsrichtlinie.
Neuer Impfstoff macht die Impfung sicherer
„In Deutschland sind zwei Impfstoffe gegen Herpes zoster für Personen ab 50 Jahren zugelassen, seit 2013 ein Lebendimpfstoff und seit 2018 ein Totimpfstoff“, berichtet das RKI. Die STIKO rät jedoch von dem Lebendimpfstoff ab, da er nur eine eingeschränkte Wirksamkeit und eine begrenzte Wirkdauer vorweisen kann. Außerdem sei er für immunschwache Personen ungeeignet. Dagegen sei der seit 2018 erhältliche Herpes-zoster-Totimpfstoff sicher. In Zulassungsstudien hätte es keine Signale für schwere Nebenwirkungen gegeben. Es könne aber zu systemischen Reaktionen wie Muskelschmerzen, Fieber, Müdigkeit und Kopfschmerzen kommen, die in der Regel nicht länger als zwei Tage anhalten. (vb)
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