Röntgen-Behandlungen sind nicht in jedem Fall sinnvoll
Zahnärzte führen häufig Röntgen-Untersuchungen im Mundraum durch, um eine eindeutige Diagnose stellen zu können. Doch der Einsatz des bildgebenden Verfahrens ist aus Sicht des Experten Prof. Dietmar Oesterreich nicht in jedem Fall notwendig und sollte daher nur in begründeten Fällen erfolgen. Noch stärker müsse demnach bei einer Schwangerschaft geprüft werden, ob nicht auf ein anderes diagnostisches Verfahren wie z.B. Ultraschall ausgewichen werden kann. Denn gerade in den ersten drei Monaten ist das ungeborene Kind äußerst strahlensensibel und kann Schädigungen durch die Strahlung davon tragen.
Röntgenverordnung fordert genaue Prüfung des Einzelfalls
Um Erkrankungen wie z.B. eine Karies in den Zahnzwischenräumen sicher diagnostizieren zu können, werden vor einer Behandlung oft Röntgenaufnahmen angefertigt. Doch nicht bei jedem Patienten ist das weit verbreitete Verfahren unbedingt nötig, sondern „es hängt immer vom Einzelfall ab“, betont Prof. Dietmar Oesterreich im Gespräch mit der Nachrichtenagentur „dpa“.
Es bestehen strenge gesetzliche Richtlinien, an die sich Zahnärzte im Zusammenhang mit der Röntgendiagnostik halten müssen, so der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer weiter. Demnach gelte die so genannte „rechtfertigende Indikation“, welche die Feststellung erfordert, dass der gesundheitliche Nutzen der Anwendung gegenüber dem Strahlenrisiko überwiegt. Nach §23 Absatz 1 der Röntgenverordnung (RöV) gilt zudem, dass „andere Verfahren mit vergleichbarem gesundheitlichem Nutzen, die mit keiner oder einer geringeren Strahlenexposition verbunden sind, [.] bei der Abwägung zu berücksichtigen“ sind.
Verfahren bei Karies und Parodontose der Goldstandard
„Generell gilt die Devise: Nicht mehr als unbedingt nötig“, erklärt Oesterreich. Im Falle von Karies und Parodontose seien Röntgen-Untersuchungen oft „der Goldstandard“, da auf diesem Wege genau erkannt werden kann, ob z.B. auch die Zahnzwischenräume betroffen sind. Äußerlich betrachtet erscheinen solche Zähne hingegen häufig völlig intakt und auch Hilfsmittel wie Lupenbrillen oder Transillumination würden hier dem Experten nach nicht immer ausreichen. Auch wer ein erhöhtes Risiko für Karies oder wurzelbehandelte Zähne habe, müsse zum Teil regelmäßig mithilfe des Röntgengeräts kontrolliert werden.
Ebenso würde das Verfahren oft benötigt, um z.B. Entzündungen an der Wurzelspitze, krankhafte Veränderungen im Kieferknochen oder entzündliche Prozessen an abgestorbenen Zähnen erkennen zu können. Zudem sind Röntgenaufnahmen laut der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) für die Planung von zahnärztlichen Implantaten oder von anderem Zahnersatz notwendig. Bevor geröntgt wird, müsse der Zahnarzt den Patienten jedoch sorgfältig aufklären und die Notwendigkeit der Untersuchung darlegen, betont Oesterreich. Zugleich könne der Patient selbst kritisch nachfragen und sich durch Fragen wie „Was versprechen Sie sich von der Aufnahme?“ Informationen verschaffen.
Patienten können Untersuchung auch ablehnen
Natürlich könne eine Röntgen-Behandlungen auch abgelehnt werden, informiert Prof. Dietmar Oesterreich. Doch in diesem Fall würde der Zahnarzt auch über mögliche negative Folgen für den unbehandelten Zahn aufklären. Auch wenn es sich in der Zahnmedizin um vergleichsweise geringe Strahlendosen handele, gebe es dem Experten nach beim Röntgen „keine Bagatelle“. Jeder Fall müsse genau geprüft werden, was in besonderem Maße bei einer Schwangerschaft gelte. Denn die Strahlung kann gerade in der Frühschwangerschaft beim ungeborenen Kind zu massiven Schädigungen führen. „Wenn möglich, verzichtet man ganz oder insbesondere in den ersten drei Monaten darauf“, so der Mediziner.
Strahlendosis variiert je nach Art der Aufnahme
Die Strahlendosis kann zudem je nach Art der Aufnahme ganz unterschiedlich sein. Eine kleine Zahnröntgenaufnahme habe nach Angaben der DGZMK etwa eine Dosis von 5 Mikrosievert (μSv), was etwa dem 400sten Teil der natürlichen Jahresbelastung durch Strahlung aus dem Weltraum oder aus dem Boden (Radon-Gas) entspricht. Eine dreidimensionale dentale digitale Volumentomographie (DVT) erreiche hingegen mit 100μSv schon den 21sten Teil der natürlichen Strahlenbelastung im Jahr. Bei einem Hin- und Rückflug von Deutschland nach Brasilien sei man einer ähnlichen Strahlenbelastung von etwa 100μSv ausgesetzt, so die DGZMK.
Schon vor einigen Jahren hatten US-Forscher von einem deutlich erhöhten Risiko gutartiger Hirntumore durch Röntgenuntersuchungen beim Zahnarzt berichtet. Demnach hatte eine Studie gezeigt, dass Patienten, die mindestens einmal jährlich beim Zahnarzt geröntgt wurden, ein dreifach höheres Risiko für einen speziellen gutartigen Hirntumor (Meningeom) hatten.
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