Rohmilch kann Bakterien enthalten und sollte deshalb vor dem Verzehr abgekocht werden
21.05.2014
Rohmilch vom Bauernhof sollte immer abgekocht werden, bevor sie verzehrt wird. Darauf weist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in einer aktuellen Mitteilung hin. Demnach erreichen die Behörde insbesondere in den Sommermonaten zur Ferienzeit immer wieder Krankheitsmeldungen, die auf den Verzehr nicht abgekochter Rohmilch zurückzuführen sind. In Rohmilch können gefährliche Krankheitserreger wie Campylobacter oder Ehec enthalten sein. Durch starkes Erhitzen werden die Keime abgetötet.
Erreger in Rohmilch können krank machen
„Rohmilch ab Hof sollte vor dem Verzehr immer abgekocht werden, weil sie mit Krankheitserregern wie Campylobacter oder EHEC verunreinigt sein kann“, erläutert der Präsident des BfR, Professor Andreas Hensel. Schwangere, Kinder sowie ältere und kranke Menschen sollten überhaupt keine Rohmilch oder daraus hergestellte Produkte verzehren, so die Empfehlung des Instituts. Auch bei Ausflügen von Schulklassen zu Bauernhöfen sollte dies beachtet werden.
Laut BfR kommt es alljährlich zu Krankheitsausbrüchen, die auf den Verzehr von Rohmilch auf Bauernhöfen oder bei Ferienaufenthalten in ländlichen Regionen zurückzuführen sind. Meist kommt es zu Infektionen mit Campylobacter, die durch Fieber, Durchfall und Unterbauchschmerzen gekennzeichnet sind. In selteneren Fällen verursachen EHEC-Bakterien deutlich schwerere Krankheitsverläufe. Vor allem Kleinkinder haben ein erhöhtes Risiko für das hämolytisch-urämische Syndrom (HUS), das bleibenden Nierenschäden verursachen kann.
Rohmilch nicht ohne vorheriges Abkochen verzehren
Campylobacter- und EHEC-Bakterien treten unter anderem im Darm von Rindern auf und werden mit dem Kot ausgeschieden. Beim Melken können die Keime deshalb in die Milch gelangen. Weitere Krankheitserreger wie Listerien, Salmonellen und Erreger des Q-Fiebers können ebenfalls in Rohmilch enthalten sein. Durch starkes Erhitzen beim Abkochen, Ultrahocherhitzen oder Pasteurisieren werden die Keime jedoch abgetötet.
Um Infektionen durch den Verzehr von Rohmilch zu verhindern, ist die Abgabe dieser naturbelassenen Milch in Deutschland verboten. Eine Ausnahme besteht lediglich für „Milch ab Hof“. Landwirte, die „Milch ab Hof“ verkaufen, sind dazu verpflichtet, besondere Hygienebestimmungen einzuhalten. Zudem muss an der Abgabestelle der Hinweis „Rohmilch, vor dem Verzehr abkochen“ deutlich erkennbar sein. (ag)
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