Gesundheitliche Beeinträchtigung möglich: Aldi ruft Tiefkühlprodukt zurück
Das niederländische Unternehmen Heiploeg International B.V. informiert über einen Warenrückruf für Tiefkühl-Garnelen. Das durch Aldi Nord vertriebene Produkt könnte mit einem Tierarzneimittel kontaminiert sein. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung kann nicht ausgeschlossen werden.
Die Firma Heiploeg International B.V. aus den Niederlanden hat einen Rückruf für das Tiefkühlprodukt „King-Prawns, Garnelenschwänze“ der Sorte „Natur“, der Marke „Gourmet Fruits de Mer“ gestartet. Bei einer Untersuchung wurde darin das Tierarzneimittel Choramphenicol nachgewiesen.
Tierarzneimittel in Garnelenschwänzen
Betroffen von dem Rückruf ist das Tiefkühlprodukt „King-Prawns, Garnelenschwänze“ der Sorte „Natur“, der Marke „Gourmet Fruits de Mer“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 03.01.2022. Den Angaben zufolge befindet sich das Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Seite der Faltschachtel.
„Im Rahmen einer Untersuchung wurde das Tierarzneimittel Choramphenicol nachgewiesen“, schreibt das Unternehmen in einer Pressemitteilung, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf seinem Portal „lebensmittelwarnung.de“ veröffentlicht hat.
„Eine gesundheitliche Beeinträchtigung ist nicht mit abschließender Sicherheit ausgeschlossen“, heißt es dort weiter.
Laut der Mitteilung wurde das Produkt in die Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein, Thüringen, sowie in Teile von Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt geliefert und kann in der nächst gelegenen Aldi Nord Filiale zurückgegeben werden.
Medikament kann lebensbedrohliche Blutarmut auslösen
Wie das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) auf seiner Webseite erklärt, ist Chloramphenicol (CAP) ein sehr wirksames und preiswertes Antibiotikum. Es wird noch in vielen Ländern in der Tierproduktion eingesetzt, vor allem bei Fischen und anderen im Wasser lebenden Tieren.
In der EU darf dieses Arzneimittel schon seit 1994 nicht mehr bei Tieren angewendet werden, die der Nahrungsmittelproduktion dienen, denn dieser Stoff kann in seltenen Fällen beim Menschen die lebensbedrohliche aplastische Anämie (Blutarmut) auslösen.
Für andere Tiere, beispielsweise Haustiere, ist es aber weiterhin zugelassen. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- lebensmittelwarnung.de: Pressemitteilung der Firma Heiploeg International B.V., (Abruf: 22.02.2020)
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Chloramphenicol, (Abruf: 22.02.2020), Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Wichtiger Hinweis:
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