Nahezu bundesweit verkauft: Rückruf für Landjunker Delikatess Kasseler-Lachsstück
Der Fleischwaren-Hersteller Sutter aus dem rheinland-pfälzischen Gau-Bickelheim ruft sein Produkt „Landjunker Delikatess Kasseler-Lachsstück, 1.000-1.700g“ zurück. Darin könnten sich Metallfremdkörper befinden. Die Ware wurde beim Discounter Lidl in fast allen Bundesländern verkauft.
In fast allen Bundesländern verkauft
Die Fleischwaren Sutter GmbH aus Gau-Bickelheim (Rheinland-Pfalz) hat einen Rückruf für sein Produkt „Landjunker Delikatess Kasseler-Lachsstück, 1.000-1.700g“ gestartet. Wie auf dem Portal „Lebensmittelwarnung.de“ der Bundesländer und des Bundesamts für Verbraucherschutz berichtet wird, wurde die betroffene Ware bei Lidl Deutschland in allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Saarland verkauft.
Mögliche Verletzungsgefahr
Betroffen von dem Warenrückruf sind demnach alle Mindesthaltbarkeitsdaten bis einschließlich 04.12.2016. Den Angaben zufolge kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich auf der Oberfläche des betroffenen Produkts Metallfremdkörper befinden. Aufgrund der möglichen Verletzungsgefahr beim Verzehr sollten Kunden den Rückruf unbedingt beachten und das betroffene Produkt nicht verzehren.
Betroffene Produkte aus dem Verkauf genommen
Wie es heißt, hat Lidl Deutschland „aus Gründen des konsequenten Verbraucherschutzes“ sofort reagiert und das betroffene Produkt aus dem Verkauf genommen. Verbraucher, die die genannte Ware gekauft haben, können diese auch ohne Vorlage des Kassenbons zurückgeben. Der Kaufpreis wird erstattet.
„Von dem Rückruf ist ausschließlich das Produkt „Landjunker Delikatess Kasseler-Lachsstück, 1.000-1.700g“ des Herstellers Sutter GmbH betroffen. Andere bei Lidl Deutschland verkaufte Produkte, insbesondere weitere Kasselerprodukte des Herstellers Sutter GmbH oder anderer Hersteller, sind von dem Rückruf nicht betroffen“, schreibt die Discounter-Kette auf ihrer Webseite.
Fremdkörper nicht hundertprozentig auszuschließen
Aufgrund von Fehlern in den Herstellungsprozessen kann es immer wieder zu Verunreinigungen oder Fremdkörpern in Lebensmittelprodukten kommen. Wie die Verbraucherzentrale NRW in der Vergangenheit mitteilte, seien Fremdkörper selbst dann nicht hundertprozentig auszuschließen, wenn die Überwachung stets lückenlos sein sollte. Neben Fremdkörpern sind Verunreinigungen mit gesundheitsgefährdenden Keimen ein häufiger Grund für Lebensmittel-Rückrufaktionen. (ad)
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