Aktuell läuft ein Rückruf für zwei beliebte Käsesorten, weil bei einer Untersuchung eine Verunreinigung mit einem Krankheitserreger festgestellt wurde. Von einem Verzehr der Produkte wird abgeraten.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) berichtet auf seinem Portal „www.lebensmittelwarnung.de“ über einen Rückruf des österreichischen Unternehmens Wilder Käse für zwei Käsesorten.
Nicht zum Verzehr geeignet
Wie das Unternehmen Wilder Käse aus dem österreichischen Kirchdorf auf seiner Webseite schreibt, werden folgende Käsesorten zurückgerufen:
Weichkäse Kleiner Stinker, thermisiert, mindestens 50% F.i.T.
sämtliche Chargen bis Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 24.02.2025.
Weichkäse Großer Stinker, thermisiert, mindestens 50% F.i.T.
sämtliche Chargen bis Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 10.02.2025.
Die betroffenen Produkte sind wegen gesundheitsschädlichen Listerien für die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zum Verzehr geeignet!
Verunreinigung mit Listerien
Beim Kleinen Stinker und Großen Stinker der Käserei Wilder Käser wurde bei Analysen im Rahmen der internen Qualitätssicherung eine Verunreinigung mit Listerien festgestellt.
Das Produkt ist nicht zum Verzehr geeignet und kann von den Konsumentinnen und Konsumenten in sämtlichen Verkaufsstellen zurückgegeben werden, so das Unternehmen.
Den Kaufpreis bekommen Kundinnen und Kunden auch ohne Kaufbeleg rückerstattet.
Ärztliche Hilfe suchen
Eine Listerien-Erkrankung äußert sich meist innerhalb von 14 Tagen nach Infektion mit Durchfall und Fieber, berichtet das BVL.
Insbesondere Schwangere, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe mit Blutvergiftung und Hirnhautentzündung entwickeln.
Bei Schwangeren kann, sogar wenn keine Symptome auftreten, das ungeborene Kind geschädigt werden.
Personen, die eines der betroffenen Lebensmittel gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Listerien-Infektion hinweisen.
Schwangere, die etwas davon gegessen haben, sollten sich auch ohne Symptome in ärztliche Behandlung begeben und sich beraten lassen. Für andere Menschen ohne Symptome ist dies nicht sinnvoll. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Lebensmittelwarnung: Weichkäse Kleiner und Großer Stinker, (Abruf: 12.01.2025), www.lebensmittelwarnung.de
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.