Rückruf für Fleischerei-Produkt wegen Listerien
Das Unternehmen sogut Fleisch- und Wurstwaren GmbH hat einen Rückruf für den Artikel „Schlachteplatte mit Sauerkraut“ gestartet. Nach Angaben der Firma aus Markranstädt in der Nähe von Leipzig besteht der Verdacht, dass das Fleischerei-Produkt mit einem Krankheitserreger verunreinigt ist. Von einem Verzehr des betroffenen Artikels wird abgeraten.
Die Firma sogut Fleisch- und Wurstwaren GmbH aus Markranstädt in Sachsen informiert auf ihrer Webseite über den Rückruf des Artikels „Schlachteplatte mit Sauerkraut“. Bei diesem Fleischerei-Produkt bestehe der Verdacht auf eine Kontamination mit Listeria monocytogenes. Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt im Landratsamt Landkreis Leipzig rät dringend von dem Verzehr des Produkt ab.
Verdacht auf eine Kontamination mit Bakterien
Betroffen von dem Rückruf ist laut Medienberichten der Artikel „Schlachteplatte mit Sauerkraut“ mit den Chargennummern 23023 und 22523 sowie dem maximalen Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 09.02.2023.
Bei diesem Produkt bestehe der Verdacht auf eine Kontamination mit Bakterien des Typs Listeria monocytogenes (Listerien).
Den Angaben zufolge wurde das betroffene Produkt über den Lebensmitteleinzelhandel bei Konsum Leipzig, Kaufland und Mein Real in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vertrieben.
Auf Grund der mit dem Verzehr dieser Lebensmittel verbundenen Gefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher rät das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt im Landratsamt Landkreis Leipzig dringend dazu, diese nicht zu verzehren.
Oft harmloser Verlauf
Wie das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) erklärt, verläuft eine Infektion mit Listerien (die sogenannte Listeriose) bei gesunden Erwachsenen in den meisten Fällen unauffällig oder nimmt einen harmlosen Verlauf mit grippeähnlichen Symptomen wie Fieber und Muskelschmerzen oder Erbrechen und Durchfall.
Vor allem bei Risikogruppen wie Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem, können diese Bakterien aber auch zu schweren, manchmal tödlich verlaufenden Formen der Listeriose führen.
Für Schwangere stellen die Krankheitserreger ein besonderes Risiko dar, weil es bei dem ungeborenen Kind durch eine Infektion zu Totgeburt, Frühgeburt und Neugeborenenlisteriose beziehungsweise zu Hirn- und Hirnhautentzündung sowie Sepsis (Blutvergiftung) kommen kann. Laut den Fachleuten verlaufen diese Krankheitsformen in etwa 30 Prozent der Fälle tödlich. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Listerien in Lebensmitteln, (Abruf: 13.02.2023), Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Landkreis Leipzig: Listerien festgestellt, (Abruf: 13.02.2023)
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.