Rückruf: Krebserregende und erbgutverändernde Substanzen in Gewürz
Die Global Foods Trading GmbH hat einen Rückruf für das Produkt „Pran Dry Bay Leaf (getrocknete Lorbeerblätter)“ gestartet. Begründet wird diese Maßnahme mit einer Belastung mit Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK). Diese Substanzen gelten als krebserregend und erbgutverändernd.
Die Global Foods Trading GmbH aus dem hessischen Biebesheim ruft das Gewürz „Pran Dry Bay Leaf (getrocknete Lorbeerblätter)“ wegen krebserregender und erbgutverändernden Substanzen zurück.
Rückruf für getrocknete Lorbeerblätter
Laut einer Mitteilung, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seinem Portal „lebensmittelwarnung.de“ veröffentlicht hat, ist von dem Rückruf der Firma Global Foods Trading GmbH folgender Artikel betroffen:
„Pran Dry Bay Leaf (getrocknete Lorbeerblätter)“ in der 50-Gramm-Packung, des Herstellers PRAN – RFL, Dhaka 1212, Bangladesch, mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 18.11.2022.
Die Begründung des Rückrufs: Befund Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), schreibt das Unternehmen.
PAK sollten in Lebensmitteln nicht vorkommen
Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe ist eine Gruppe von chemischen Verbindungen, die alle ähnlich strukturiert sind. Mehrere hundert Verbindungen der PAK sind bekannt, vermutlich gibt es sehr viele mehr, erklärt das BVL auf seiner Webseite.
Trotz ähnlicher Struktur können sich die chemischen, physikalischen sowie toxikologischen, also giftigen, Eigenschaften einzelner Verbindungen mehr oder weniger voneinander unterscheiden.
Aufgrund ihrer möglicherweise giftigen Eigenschaften sollten sie laut den Fachleuten in Lebensmitteln und anderen Erzeugnissen, mit denen Menschen in Kontakt kommen, möglichst nicht vorkommen.
PAK sind krebserregend, können das Erbgut verändern und haben fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften., schreibt das Umweltbundesamt auf seiner Webseite. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Benzo(a)pyren und Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), (Abruf: 19.09.2022), Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- Umweltbundesamt: Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe, (Abruf: 19.09.2022), Umweltbundesamt
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.