Rückruf: Gesundheitsgefährdende Substanzen in Gewürzen
Die Global Foods Trading GmbH hat einen Rückruf für zwei Gewürze gestartet. In dem einen Produkt wurde eine Substanz nachgewiesen, die als krebserregend eingestuft wird und in dem anderen Artikel ein Pflanzenschutzmittel.
Die Global Foods Trading GmbH aus dem hessischen Biebesheim ruft die Artikel „SCHANI Ginger Powder 100g“ sowie „MDH Peacock Kasoori Methi Leaves 1kg“ zurück. In den Gewürzen können gesundheitsgefährdende Substanzen enthalten sein.
Erbgutverändernde und krebserzeugende Substanz
Laut einer Kundeninformation, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seinem Portal „lebensmittelwarnung.de“ veröffentlicht hat, ruft die Global Foods Trading GmbH den Artikel „SCHANI Ginger Powder 100g“ (Ingwer) zurück.
Betroffen von dem Rückruf ist ausschließlich Ware mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 08/2023 („08/23“) und der LOT Nr. L2776/AK/W33.
Grund der Maßnahme: Nicht zulässige Rückstande von Ethylenoxid.
Wie die österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) auf ihrer Webseite erklärt, ist Ethylenoxid ein farbloses Gas, das in einigen Ländern wie zum Beispiel Indien, USA, Kanada zum Besprühen von Lebensmitteln eingesetzt wird, um Bakterien und Pilze abzutöten. Deswegen kann es als Rückstand in diesen Lebensmitteln auftreten.
In der Europäischen Union ist die Substanz, die als erbgutverändernd und krebserzeugend eingestuft wird, seit 1991 in Pflanzenschutzmitteln verboten. Als Desinfektionsmittel ist Ethylenoxid erlaubt, es darf jedoch nicht in Kontakt mit Lebensmitteln kommen.
Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder
Des Weiteren ruft die Global Foods Trading GmbH den Artikel „MDH Peacock Kasoori Methi Leaves 1kg“ (Bockshornkleeblätter) des Herstellers MDH Mahashian Di Hatti Ltd., Gurgaon-122016 HR., Indien, zurück. Betroffen ist ausschließlich die Ware mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 12/2022 („Dec.2022“) und der LOT Nr. 341, heißt es in einer Kundeninformation.
Grund dieses Rückrufs: eine Überschreitung des Rückstandshöchstgehalts des Pflanzenschutzmittels Chlorpyrifos, berichtet das BVL.
Chlorpyrifos gilt als gesundheitlich bedenklich, insbesondere in Bezug auf seine potentiell geno- und neurotoxische Wirkung und mögliche gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Kundeninformation der Global Foods Trading GmbH, (Abruf: 04.09.2021)
- Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit: Ethylenoxid, (Abruf: 04.09.2021), Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Kundeninformation der Global Foods Trading GmbH, (Abruf: 04.09.2021)
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.