Rückruf für Hefewürfel und weitere Hefe-Produkte
Zwei Unternehmen haben einen Rückruf für diverse Hefe-Produkte gestartet. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in den Artikeln Metallpartikel befinden. Lebensmittel, die Fremdkörper enthalten könnten, sollten grundsätzlich nicht verzehrt werden.
Die Alnatura Produktions- und Handels GmbH hat einen Rückruf für „Alnatura Hefewürfel“ gestartet. Und die Agrano GmbH & Co. KG ruft diverse Hefe-Produkte zurück. In beiden Fällen kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in den Artikeln Fremdkörper befinden.
Metallabrieb festgestellt
Laut einer Mitteilung, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seinem Portal „lebensmittelwarnung.de“ veröffentlicht hat, ruft die Alnatura Produktions- und Handels GmbH aus Darmstadt das Produkt „Alnatura Hefewürfel“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 20.11.2022 zurück. Den Angaben zufolge wurde in einer Packung Metallabrieb festgestellt.
Kundinnen und Kunden, die noch eine Packung mit dem genannten MHD zu Hause haben, werden gebeten, diese vorsorglich nicht zu verwenden und zurückzubringen. Sie erhalten Ersatz. Die im Handel befindlichen Produkte wurden bereits aus den Regalen genommen. Das MHD ist auf der Seite der Packung aufgedruckt.
Rückruf aufgrund einer Gesundheitsgefahr
Auch die Agrano GmbH & Co. KG aus Riegel (Baden-Württemberg) ruft aufgrund einer möglichen Gesundheitsgefahr Hefe-Produkte zurück. Wie aus einer Kundeninformation, die ebenfalls auf lebensmittelwarnung.de veröffentlicht wurde, hervorgeht, sind folgend Produkte von dem Rückruf betroffen:
BIOREAL Bio-Würfelhefe, Riegeler Bio-Hefe, BIOREAL Organic Yeast, BIOREAL Lievito Biologico, BIOREAL Levadura Ecológica, BIOREAL Levure Biologique und BIOREAL Biologische Gist; Nettofüllmenge: 42 Gramm, Chargennummer: 4331, MHD: 20.11.2022.
Aufgrund eines technischen Defekts, kann nicht ausgeschlossen werden, dass kleine Metallspäne (1 – 2 mm) in den oben genannten Artikeln mit MHD 20.11.2022 enthalten sind, schreibt das Unternehmen.
Eine Verletzungsgefahr kann nicht ausgeschlossen werden. Kundinnen und Kunden, die einen entsprechenden Artikel gekauft haben, können diesen gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben.
Verletzungen durch Fremdkörper
Lebensmittel, die Fremdkörper wie Metallpartikel oder Glasteile enthalten könnten, sollten grundsätzlich nicht verzehrt werden. Denn dadurch kann es zu verschiedenen Verletzungen und Beschwerden, wie beispielsweise zu Verwundungen im Mund- und Rachenraum oder inneren Verletzungen kommen. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.