Ingwer-Rückruf: Gesundheitsgefahr für bestimmte Personen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie ein Importeur von Ingwer-Produkten informieren über einen Rückruf von gemahlenem Ingwer. Offenbar ist in der betroffenen Ware eine Substanz enthalten, die bei manchen Menschen Beschwerden auslösen kann.
Vom Rückruf betroffen ist das Produkt „Ingwer gemahlen“ in der 100 Gramm Packung des Inverkehrbringers „Gunarajan Handelsagentur“. Zurückgerufen werden alle Waren mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 31.05.2023 und der Los-Kennzeichnung LOT NO 416.
Unverträglichkeit gegenüber Schwefeldioxid
Nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist eine fehlende Allergenkennzeichnung von Schwefeldioxid Ursache für den Rückruf. Schwefeldioxid wird von manchen Menschen nicht vertragen und kann Beschwerden auslösen.
Schwere asthmatische Reaktionen möglich
Laut dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit kann es bei Personen mit einer Unverträglichkeit gegenüber Schwefeldioxid bei Konsum zu schweren asthmatischen Reaktionen kommen. Menschen die ohnehin an Asthma leiden, reagieren besonders häufig auch allergisch auf Schwefeldioxid.
Wo wurde der Ingwer verkauft?
Die Gunarajan Handelsagentur hat den Ingwer offenbar an mehrere Unterhändler weiterverkauft. Das Unternehmen gibt in einem Informationsschreiben zu dem Rückruf bekannt, dass die Ware „aus dem Verkehr gezogen werden“ soll.
Wie das Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit mitteilt, sind überwiegend die Bundesländer Berlin und Bremen betroffen. Der Inverkehrsbringer bittet alle Weiterverkäufer, den oben genannten Ingwer nicht mehr zum Verkauf anzubieten und die Restbestände an die Handelsagentur zurückzusenden. Die Beträge werden dort gutgeschrieben.
Kundinnen und Kunden, die den betroffenen Ingwer bereits gekauft haben, sollten sich an die jeweilige Einkaufsstätte wenden. (vb)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Rückruf gemahlener Ingwer (veröffentlicht: 25.02.2022), lebensmittelwarnung.de
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Schwefeldioxid und Sulfit-Salze als unverträgliche Stoffe (Abruf: 25.02.2022), lgl.bayern.de
Wichtiger Hinweis:
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