Rückruf: Gesundheitsgefährdende Keime in Mehl
Derzeit rufen drei Unternehmen Mehl zurück. In allen Artikeln könnten sich Durchfallerreger befinden. Teige, die mit den betroffenen Produkten hergestellt wurden, sind nicht zum Rohverzehr geeignet.
Drei Unternehmen aus Bayern rufen derzeit Weizenmehl zurück, weil eine Verunreinigung mit E.coli-Bakterien nicht ausgeschlossen werden kann. Diese Keime können zu gesundheitlichen Beschwerden wie Durchfall führen.
Regional vertrieben
Laut einem Schreiben, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seinem Portal “lebensmittelwarnung.de” veröffentlicht hat, ruft der Direktvermarkter Gerhard Labahn aus Bodenkirchen das Bio Weizenmehl, Typ 550, 1KG, Marke „Korngesund“, Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 01.05.2023, zurück. Dieses Mehl wurde lokal in Bodenkirchen und Eching/Biller Bauernmarkt abgegeben.
Einem weiteren auf lebensmittelwarnung.de veröffentlichten Schreiben zufolge hat der Hofladen Wallner aus Landsberg am Lech einen Rückruf für das Weizenmehl Type 550, 1kg und Haltbarkeitsdatum 30.05.2023 gestartet. Das Produkt wurde in kleinen Mengen ausschließlich regional im Hofladen Wallner vertrieben.
Und der Mühlenladen Birgitt Harder aus Nersingen ruft das Weizenmehl Hardermühle Strass Type 405, 2,5 kg, Mindesthaltbarkeitsdatum 25. April 2023, zurück, berichtet das BVL. Dieses Mehl wurde in kleinen Mengen ausschließlich regional im Mühlenladen Brigitt Harder sowie in Metzgereien, Bäckereien und Hofläden in den Landkreisen Neu-Ulm und Landkreis Augsburg vertrieben.
Kaufpreis wird erstattet
In allen drei Produkten könnten sich EHEC-Erreger befinden, die bei rohem Verzehr gesundheitsgefährdend sein können.
Wie der Hofladen Wallner schreibt, ist der Ursprung der Erreger auf tierische Exkremente zurückzuführen. Die Kontamination ist durch Düngung der Felder mit Gülle oder Mist möglich. Aber auch Hundekot im Acker kann das Rohprodukt „Getreide“ verunreinigt haben.
Die Unternehmen weisen darauf hin, dass im Allgemeinen Getreidemehle, Backmischungen und Teige nicht zum Rohverzehr geeignet sind, sondern stets gut durcherhitzt werden müssen.
Kundinnen und Kunden, die eines der Mehle erworben haben, können es zurückgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet.
Gegebenenfalls ärztliche Hilfe suchen
Eine EHEC-Erkrankung (Synonyme: STEC, VTEC) äußert sich meist innerhalb einer Woche nach Infektion mit Beschwerden wie Durchfall und Bauchkrämpfen. Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe mit blutigen Durchfällen entwickeln.
In seltenen Fällen kann es, vor allem bei Kleinkindern, in einem zweiten Krankheitsschub einige Tage nach Einsetzen des Durchfalls zu einem akuten Nierenversagen kommen. (siehe Symptome einer EHEC Infektion)
Personen, die eines der betroffenen Mehle gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche EHEC-Infektion hinweisen. Sich ohne Symptome vorbeugend in ärztliche Behandlung zu begeben, ist jedoch nicht erforderlich. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.