Rückruf: Gesundheitsgefährdende Substanz in Kautabletten
Die Warnke Vitalstoffe GmbH hat einen Rückruf für das Produkt „Calciumcarbonat 500 mg Kautabletten“ gestartet. Nach Angaben des Unternehmens aus Wetzlar (Hessen) könnte sich in dem Nahrungsergänzungsmittel ein Abbauprodukt von Ethylenoxid befinden. Diese Substanz wird als krebserregend eingestuft.
Die Warnke Vitalstoffe GmbH aus dem hessischen Wetzlar ruft den Artikel „Calciumcarbonat 500 mg Kautabletten“ in den Verpackungsgrößen 100 und 500 Stück wegen einer möglichen Verunreinigung mit einem Abbauprodukt von Ethylenoxid zurück.
Rückstände von 2-Chlorethanol
Laut einer Verbraucherinformation, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seinem Portal „lebensmittelwarnung.de“ veröffentlicht hat, sind folgende Artikel von dem Rückruf betroffen:
- Calciumcarbonat 500 mg Kautabletten, 100 Stück, LOT-Nr. 1111220 & 1112220
- Calciumcarbonat 500 mg Kautabletten ,500 Stück, LOT-Nr. 1151220 & 1152220
„Grund des Rückrufes: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in den Produkten Rückstände von 2-Chlorethanol, dem Abbauprodukt von Ethylenoxid, befinden“, schreibt das Unternehmen.
Die Firma weist darauf hin, die LOT-Nummer (aufgedruckt auf dem Boden der Dose) auf dem Produkt zu prüfen. Falls es sich um die oben genannten Artikel mit der jeweiligen LOT-Nummer handelt, wird darum gebeten, dieses Produkt nicht zu verwenden.
Zur Abwicklung des Rückrufs und der Rückerstattung sollen sich Kundinnen und Kunden an den Händler, bei dem das Produkt erworben wurde, wenden.
Kein Kontakt mit Lebensmitteln erlaubt
Wie die österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) auf ihrer Webseite erklärt, ist Ethylenoxid ein farbloses Gas ist, das in manchen Ländern wie etwa Indien, den USA oder Kanada zum Besprühen von Lebensmitteln eingesetzt wird, um Bakterien und Pilze abzutöten. Es kann daher als Rückstand in diesen Nahrungsmitteln auftreten.
In der Europäischen Union ist die Substanz bereits seit 1991 in Pflanzenschutzmitteln verboten. Als Desinfektionsmittel ist Ethylenoxid aber erlaubt, es darf jedoch nicht in Kontakt mit Lebensmitteln kommen. Den Fachleuten zufolge ist Ethylenoxid erbgutverändernd und krebserzeugend. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit: Ethylenoxid, (Abruf: 09.11.2021), Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.