Nikotin-Rückstände in Pilzen von Kaufland
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie ein Lebensmittelhersteller informieren über einen Rückruf von Pilzen, die eine erhöhte Rückstandmenge an Nikotin enthalten. Der Verzehr kann laut Hersteller zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.
Betroffen ist das Produkt „Getrocknete Steinpilze“ in der 15 Gramm Packung vom italienischen Hersteller „RIZZI GROUP GMBH“. Zurückgerufen werden alle Artikel aus der Charge L210800 mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 31.05.2022.
Pilze nicht mehr konsumieren
„Leider kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Produkt eine erhöhte Rückstandmenge an Nikotin enthält“, schreibt der Hersteller zu dem Rückruf. Da Nikotin zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen könne, sollte der Rückruf unbedingt beachtet und das betroffene Produkt nicht verzehrt werden.
Wo wurden die Pilze verkauft?
Die Steinpilze wurden bundesweit bei Kaufland angeboten. Laut Hersteller kann die betroffene Ware in allen Filialen abgeben werden. Der Kaufpreis werde dort auch ohne Vorlage eines Kassenbons erstattet. Unter der E-Mail-Adresse qm-food@rizzi-group.com beantwortet der Hersteller eventuelle Fragen zum Rückruf.
Wie kommt das Nikotin in die Pilze?
Der Hersteller gibt nicht bekannt, wie es zu der Belastung mit Nikotin in den Pilzen gekommen ist. Als natürlicher Bestandteil von Pilzen wurde Nikotin bislang nicht nachgewiesen.
Bereits im Jahr 2009 wurde das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) auf Nikotin-Rückstände in getrockneten Steinpilzen aufmerksam. Die genaue Herkunft konnte nicht geklärt werden. Vermutet wurde, dass das Nikotin über ein Pflanzenschutzmittel eingetragen wurde.
Zudem kommt eine Nikotin-Kontaminierung des Bodens oder der Luft sowie eine gemeinsame Trocknung mit Tabakpflanzen als mögliche Ursache für einen erhöhten Gehalt an Nikotin in den Pilzen in Betracht. (vb)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Rückruf „Getrocknete Steinpilze“ (veröffentlicht: 15.02.2022), lebensmittelwarnung.de
- Bundesinstitut für Risikobewertung: Stellungnahme Nikotin in getrockneten Steinpilzen (PDF, veröffentlicht: 28. Februar 2009), mobil.bfr.bund.de
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.