Rückruf für Kekse: Allergen nicht deklariert
Die Firma Temizkan & Co. GesmbH hat einen Rückruf für das Produkt „Temizkan, Himbeeraugen“ gestartet. Laut dem Unternehmen aus Hennersdorf (Österreich) wurde bei dem Artikel das Allergen Haselnuss nicht deklariert. Personen mit einer Haselnussallergie wird vom Verzehr der Plätzchen dringend abgeraten.
Laut einer Verbraucherinformation ruft das österreichische Unternehmen Temizkan & Co. GesmbH den Artikel „Temizkan, Himbeeraugen“ in der 250-Gramm-Packung (Mindesthaltbarkeitsdatum: alle Chargen /MHDs; EAN 9006112007419) zurück.
Allergikerinnen und Allergikern wird vom Verzehr abgeraten
„Grund für den vorsorglichen Rückruf ist ein Deklarationsfehler auf dem Etikett. Dort wurde das Allergen Haselnuss nicht deklariert. Im Produkt sind Haselnüsse enthalten“, heißt es in der Verbraucherinformation, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seinem Portal „lebensmittelwarnung.de“ veröffentlicht hat.
Daher hat das Unternehmen umgehend reagiert und das betroffene Produkt unmittelbar aus dem Verkauf nehmen lassen. Kundinnen und Kunden können das Produkt im jeweiligen Markt zurückgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons.
Von dem Verzehr der Kekse wird für Personen mit einer Haselnuss-Allergie aufgrund einem möglichen Gesundheitsrisiko dringend abgeraten.
Starke allergische Reaktionen möglich
Wie der Deutsche Allergie- und Asthmabund e.V. (DAAB) bezüglich der Nussallergie auf seiner Webseite erklärt, sind hierzulande als Allergie-Auslöser speziell Haselnüsse und Walnüsse relevant.
Je nach Sensibilisierungsgrad und Auslöser der Allergie zeigen sich unterschiedliche Beschwerden. Besonders bei isolierten Nussallergien (im Kindesalter) besteht oft die Gefahr einer starken allergischen Reaktion (Anaphylaxie). Haselnüsse als Auslöser anaphylaktischer Reaktionen liegen – nach der Hülsenfrucht Erdnuss – auf Platz Zwei.
Häufiger verbreitet, jedoch auch milder im Verlauf sind Nussallergien ausgelöst durch eine mögliche Kreuzreaktion mit frühblühenden Pollen (Birke, Erle, Hasel). Wenn diese Kreuzallergie besteht, leiden die Betroffenen oft unter einem oralen Allergiesyndrom.
Dieses äußert sich durch Kribbeln, Brennen oder Missempfindung an Lippen, Mund und Schleimhäuten. Darüber hinaus können sich die Bronchien verengen, ein Neurodermitisschub auftreten und selten auch Bauchbeschwerden auftreten. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Deutscher Allergie- und Asthmabund: Nuss-Allergie, (Abruf: 04.12.2021), Deutscher Allergie- und Asthmabund
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.