Saft-Rückruf wegen Pestizid
Das Unternehmen Haus Rabenhorst O. Lauffs GmbH & Co. KG hat einen Rückruf für verschiedene Säfte gestartet. Nach Angaben der Firma aus Unkel (Rheinland-Pfalz) wurde in den Bio-Artikeln ein Abbauprodukt des Pflanzenschutzmittels Ethylenoxid nachgewiesen.
Die Firma Haus Rabenhorst O. Lauffs GmbH & Co. KG ruft derzeit verschiedene Bio-Artikel mit der Zutat „Curryblattextrakt“ zurück. In dieser Zutat, die in den zurückgerufenen Säften verwendet wurde, sind Rückstände von 2-Chlorethanol, einem Abbauprodukt des Pflanzenschutzmittels Ethylenoxid, nachgewiesen worden, schreibt das Unternehmen in einer Verbraucherinformation.
Rückruf für Bio-Produkte
Laut der Verbraucherinformation, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seinem Portal „lebensmittelwarnung.de“ veröffentlicht hat, sind folgende Bio-Produkte von dem Rückruf betroffen:
- Rabenhorst Wohlfühlen mit Eisen BIO, Flaschengröße: 750 ml, MHD: 13.07.23
- Rabenhorst Roter Rabenhorster BIO, Flaschengröße: 750 ml, MHD: 12.07.23
- Rotbäckchen Klassik/ Das Original BIO, Flaschengrößen: 125 ml & 750 ml mit dem MHD: 12.07.23; sowie die Flaschengrößen 125 ml & 750 ml mit dem MHD: 22.10.23
- Rotbäckchen Lernstark BIO, Flaschengröße: 125 ml mit den MHDs: 03.09.23 & 27.10.23
Das Unternehmen weist darauf hin, dass ausschließlich der Naturkosthandel betroffen ist.
Keine akute Gesundheitsgefahr
„Beim Verzehr der betroffenen Produkte besteht keine akute Gesundheitsgefahr. Wir bitten Sie, die Produkte mit den oben genannten Mindesthaltbarkeitsdaten vorsorglich nicht zu verwenden“, schreibt die Firma.
Die betroffenen Artikel können gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage eines Kassenzettels in der Einkaufsstätte zurückgegeben werden.
Des Weiteren weist das Unternehmen darauf hin, dass ausschließlich die genannten BIO-Produkte mit der Zutat „Curryblattextrakt“ betroffen sind. Konventionelle Artikel mit gleichem Namen sind nicht betroffen. Diese sind am fehlenden sechseckigen BIO-Siegel und der Zutat Eisen(II)gluconat anstelle von „Curryblattextrakt“ zu erkennen.
In der EU in Pflanzenschutzmitteln verboten
Ethylenoxid ist ein farbloses Gas, das laut der österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) in manchen Ländern wie beispielsweise Indien, USA oder Kanada zum Besprühen von Lebensmitteln eingesetzt wird, um Bakterien und Pilze abzutöten. Deswegen kann es als Rückstand in diesen Nahrungsmitteln auftreten. In der EU ist es bereits seit 30 Jahren in Pflanzenschutzmitteln verboten. Die Substanz gilt als erbgutverändernd und krebserzeugend. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit: Ethylenoxid, (Abruf: 03.01.2022), Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.