Die Lemonaid Beverages GmbH hat einen Rückruf für Tee gestartet, weil festgestellt wurde, dass in dem Produkt der Grenzwert der Substanz „Ethylenoxid“ überschritten wurde. Diese gilt unter anderem als krebserregend.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) berichtet auf seinem Portal „www.lebensmittelwarnung.de“ über einen Rückruf des Hamburger Unternehmens Lemonaid Beverages GmbH für Kamillentee.
Grenzwert in Bio-Kamille überschritten
Die Lemonaid Beverages GmbH aus Hamburg ruft den Kamillentee ChariTea® chamomile aus biologischem Anbau und fairem Handel, 35g/ 20 Doppelkammerbeutel, mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 05.08.2027, Chargennummer P00005084 und der EAN 42286943 zurück.
Laut einer Pressemitteilung des Unternehmens wurde bei einer routinemäßigen Qualitätskontrolle bei einem Lieferanten festgestellt, dass bei der im Produkt enthaltenen Bio-Kamille der Grenzwert der regulierten Substanz „Ethylenoxid“ überschritten wurde.
Bei der festgestellten Menge werde das Gesundheitsrisiko zwar als gering eingestuft, dennoch hat das Unternehmen vorsorglich einen Rückruf des betroffenen Produktes eingeleitet und bittet Kundinnen und Kunden um ihre Mithilfe bei der Rückgabe.
Die Lemonaid Beverages GmbH schreibt: Bitte gehen sie wie folgt vor: Überprüfen Sie, ob Sie ChariTea® chamomile Doppelkammerbeutel mit dem MHD 05.08.2027 lagernd oder in Verwendung haben. Das MHD finden Sie auf der Unterseite der Verpackung.
Falls Sie ein betroffenes Produkt dieser Charge besitzen, schicken Sie es bitte an uns zurück oder vernichten Sie das Produkt und informieren Sie uns über die Anzahl der vernichteten Verpackungen: Lemonaid Beverages GmbH, Qualität, Neuer Kamp 31, 20359 Hamburg.
Krebserregend und erbgutverändernd
In manchen Ländern wird Ethylenoxid als Begasungsmittel eingesetzt, um Schimmelpilze und Bakterien in hitzeempfindlichen Lebensmitteln zu entfernen. In der EU ist die Substanz aufgrund seiner krebserregenden und erbgutverändernden Eigenschaften als Begasungsmittel in der Lebensmittelerzeugung seit 1991 verboten.
Laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR, PDF) gelten jegliche Rückstände des Stoffes in Lebensmitteln als unerwünscht.
Nahrungsmittel, in denen zu hohe Ethylenoxidgehalte nachgewiesen werden, sind grundsätzlich nicht verkehrsfähig und müssen vom Markt genommen werden. Sie dürfen in der EU nur dann vertrieben werden, wenn Ethylenoxid nicht nachgewiesen werden kann (unter 0,05 mg pro Kilogramm Lebensmittel). (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Lebensmittelwarnung: ChariTea® chamomile, 35 Gramm, 20 Doppelkammerbeute, (Abruf: 29.12.2024), www.lebensmittelwarnung.de
- Bundesinstitut für Risikobewertung: Gesundheitliche Bewertung von Ethylenoxid-Rückständen in Sesamsamen (PDF), (Abruf: 29.12.2024), www.bfr.bund.de
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.