Achtung: Gefährliche Knabbereien
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit warnt derzeit vor Verletzungsgefahren, die von mehreren Produkten mit Kürbiskernen ausgehen. Offenbar sind bei der Produktion Glassplitter zwischen die Kerne geraten, die dann in verschiedenen Lebensmitteln verarbeitet wurden. Betroffen sind mehrere Produkte mit Kürbiskernen vom Hersteller „Seidl Confiserie GmbH“. Die besagten Artikel werden über den Online-Handel und über das Ladengeschäft in Laaber vertrieben.
Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz auf seinem Verbraucherschutzportal „lebensmittelwarnung.de“ mitteilt, besteht momentan eine Verletzungsgefahr durch Glassplitter in verschiedenen Produkten der „Seidl Confiserie“, die in erster Linie über den Online-Shop „www.seidl-confiserie.de“ sowie über das firmeneigene Ladengeschäft in Laaber verkauft wurden. Die betroffenen Produkte werden im Folgenden näher erläutert.
Welche Produkte sind betroffen?
Nach Angaben der Seidl Confiserie GmbH aus Laaber lassen sich alle betroffenen Waren an der Chargennummer 17/511-18/311 erkennen. Folgende Artikel werden aufgrund bestehender Gesundheitsgefahr durch Glassplitter zurückgerufen:
- Schokoherz Weiße Schokolade kernig fruchtig, 80 Gramm Artikelnummer 10136, Mindesthaltbarkeitsdaten 30. August 2018 bis 30. Januar 2019
- Schokoherz Zartbitter kernig fruchtig, 80 Gramm , Artikelnummer 10466, Mindesthaltbarkeitsdaten 30. August 2018 bis 30. Januar 2019
- Schokoherz Vollmilch kernig fruchtig, 80 Gramm Artikelnummer 10510, Mindesthaltbarkeitsdaten 30. August 2018 bis 30. Januar 2019
- Kürbiskerne Wasabi in Runddose, 125 Gramm, Artikelnummer 10836, Mindesthaltbarkeitsdaten 30. August 2018 bis 30. April 2019
- Kürbiskerne Chili in Runddose, 125 Gramm, Artikelnummer 10894, Mindesthaltbarkeitsdaten 30. August 2018 bis 30. April 2019
- Kürbiskerne Curry in Runddose, 125 Gramm, Artikelnummer 10898, Mindesthaltbarkeitsdaten 30. August 2018 bis 30. April 2019
- Backmischung Brot, 370 Gramm, Artikelnummer 11100, Mindesthaltbarkeitsdaten 30. August 2018 bis 30. November 2018
- Stangerl ZB Florentiner Kürbiskerne Pekan, 50 Gramm, Artikelnummer 11370, Mindesthaltbarkeitsdaten 30. August 2018 bis 30. Januar 2019
- Stangerl VM Florentiner Kürbiskerne Pekan, 50 Gramm, Artikelnummer 11434, Mindesthaltbarkeitsdaten 30. August 2018 bis 30. Januar 2019
- Kürbiskerne Vollmilch, 200 Gramm, Artikelnummer 11491, Mindesthaltbarkeitsdaten 30. August 2018 bis 30. April 2019
- Kürbiskerne gemischt, 200 Gramm, Artikelnummer 11554, Mindesthaltbarkeitsdaten 30. August 2018 bis 30. April 2019
Verletzungsrisiko nach Herstellereinschätzung eher gering
Nach Angaben des Herstellers ist die Verletzungsgefahr relativ gering, da nur sehr wenige Glassplitter gefunden wurden. Das Unternehmen geht davon aus, dass die Splitter bereits durch die Qualitätskontrollen des Unternehmens entfernt wurden. Dennoch könne ein Verletzungsrisiko nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden. Die gekauften Artikel können gegen Erstattung des Kaufpreises in dem Ladengeschäft zurückgegeben werden oder per Post an die Seidl Confiserie GmbH, Reiserweg 2, 93164 Laber gesendet werden.
Welche Verletzungsgefahren drohen durch einen Verzehr?
Fremdkörper im Essen können unterschiedliche Verletzungen und Leiden hervorrufen. Verschluckte Glaskörper können je nach Größe und Form beim Kauen Verwundungen im Mund- und Rachenraum verursachen. Auch Beschädigungen an Zähnen und Zahnfleisch sind denkbar. Gerät ein Glassplitter in die Atemwege, droht eine sogenannte Fremdkörper-Aspiration. Dies kann sich unter anderem durch Reizhusten, Heiserkeit und Atembeschwerden bis hin zur Atemnot äußern. Verbleiben die verschluckten Splitter im Körper drohen Entzündungen. Ebenso können Verdauungs- oder Magenprobleme und innere Verletzungen nicht ausgeschlossen werden. Wer nach dem Verzehr der Kürbiskern-Produkte gesundheitliche Probleme hat, sollte umgehend einen Arzt aufsuchen. (vb)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.