Heißgetränk enthält illegalen Wirkstoff zum Abnehmen
Ein scheinbar harmloses Heißgetränk entpuppte sich laut einer aktuellen Warnmeldung des Landesuntersuchungsamtes als illegales Arzneimittel. Der Tee-Aufguss, der zur Unterstützung beim Abnehmen angeboten wurde, enthält demnach den appetithemmenden Wirkstoff Sibutramin, der aufgrund gravierender Nebenwirkungen nicht mehr zugelassen ist.
Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz warnt derzeit vor dem Heißgetränk „Trex Tea“, welches als Schlankheitsmittel über das Internet bestellt werden konnte. Auf der Packung sind lediglich Zutaten wie Gojibeeren-, Zwergpalmen- und Grüntee-Extrakt deklariert. Tatsächlich enthält das Pulver jedoch große Mengen des nicht zugelassenen Wirkstoffs Sibutramin.
Tee-Aufguss zum Abnehmen enthält Sibutramin
Nach Angaben des Landesuntersuchungsamtes hatte eine Person aus Rheinland-Pfalz „Trex Tea“ im Internet bestellt. Beim Zoll wurde dann eine Untersuchung des Schlankheitsmittels angeordnet. Dabei wiesen die Behörden eine beachtliche Dosis des illegalen Wirkstoffs nach, die sogar die empfohlene Tagesdosis des ehemaligen Arzneimittels überstieg.
Der Hersteller rät zur Unterstützung des Abnehmen, täglich zwei Beutel „Trex Tea“ zu trinken. Darin enthalten ist laut der Untersuchung etwa 23 Milligramm Sibutramin. Dieser Wirkstoff wurde früher in Arzneimitteln gegen Adipositas verwendet mit einer Höchstdosierung von 15 Milligramm pro Tag.
Sibutramin ist in Deutschland verboten
Das Mittel wurde jedoch aufgrund gravierender Nebenwirkungen in Deutschland verboten. „Sibutramin kann den Blutdruck stark erhöhen und Herzerkrankungen hervorrufen“, warnt das Landesuntersuchungsamt. Zudem gibt es gefährliche Wechselwirkungen bei gleichzeitiger Einnahme von Psychopharmaka. „Auch Todesfälle sind bekannt“, unterstreichen die Behörden. Vom Konsum wird dringend abgeraten.
Das Landesuntersuchungsamt bewertet „Trex Tea“ daher als ein „illegales Medikament“, welches in „Deutschland nicht verkauft“ werden darf. Der Handel mit solchen Mitteln sei nach dem Arzneimittelgesetz eine Straftat, die mit einer Freiheits- oder mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.
Wenn Schlankheitsmittel krank statt schlank machen
Die Behörde hebt auch hervor, dass gerade in Schlankheitsmitteln immer wieder gesundheitsschädliche Substanzen entdeckt wurden. Das Landesuntersuchungsamt rät daher grundsätzlich vom Kauf solcher Produkte über das Internet ab. Einige Produkte tauchen nach dem Verbot auch unter einem anderen Namen wieder auf.
In den letzten Jahren warnten die Behörden beispielsweise auch vor Schlankheitsmitteln mit den Namen:
- Molecule,
- Burn and Slim,
- VVIP Fat Blaster,
- Ab Slim,
- Zotreem Power Plus,
- Go Slim.
(vb)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz: Gefährlicher Aufguss: Warnung vor Schlankheitsmittel „Trex Tea“ (veröffentlicht: 28.03.2023), lua.rlp.de
- Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz: Schlankheitsmittel - Gefahr aus dem Netz (Abruf: 30.03.2023), lua.rlp.de
Wichtiger Hinweis:
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