Rückruf für Kaugummi wegen THC
Das Unternehmen DCI Cannabis Institut GmbH hat einen Rückruf für einen Kaugummi gestartet. Das Produkt kann aufgrund eines hohen Gehalts an THC eine berauschende Wirkung haben und die Gesundheit beeinträchtigen.
Das Unternehmen DCI Cannabis Institut GmbH aus Baldham-Vaterstetten (Bayern) ruft den Hanfkaugummi „CBD GUM, 10 %, 10mg“ von Endoca wegen hoher Werte an Delta-9-Tetrahydrocannabinol (Delta-9-THC) zurück.
Vom Verzehr wird abgeraten
Die DCI Cannabis Institut GmbH ruft folgendes Produkt zurück, das bundesweit in den Filialen von „Hanf – der etwas andere Bioladen“ verkauft worden ist: „CBD Gum, 10 %, 10mg CBD per gum, peppermint“ der Marke „Endoca“, 10 Stück, EAN 8718819550488, Chargen-Nr. 6CG mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 01/2023.
„Die Behörden hatten hohe Maximalwerte an Delta-9-Tetrahydrocannabinol (Delta-9-THC) festgestellt, die als gesundheitsschädlich und damit nicht sicher im Sinne von Art. 14 Abs. 2 lit. a) VO (EG) Nr. 178/2002 beurteilt worden sind“, schreibt das Unternehmen in einer Presseinformation, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seinem Portal „lebensmittelwarnung.de“ veröffentlicht hat.
Vom Verzehr des Produktes wird abgeraten.
Psychoaktiv wirkende Substanzen festgestellt
Den Angaben zufolge wurden psychoaktiv wirkende Substanzen festgestellt, die bei Aufnahme in den Körper eine sedative Wirkung besitzen, sowie zu einer verminderten Gedächtnisfunktion und einer Verminderung des diastolischen Blutdrucks führen können.
Nach kurzer Zeit nach Einnahme setzen bei einem Teil der Konsumentinnen und Konsumenten sehr wahrscheinlich psychotrope Wirkungen ein, die unter anderem wegen der eintretenden Sedation einhergehend mit reduzierter Reaktionszeit und den entsprechenden Einbußen beim Führen von Fahrzeugen und anderen Fortbewegungsmitteln oder Maschinen als schwerwiegend betrachtet werden muss.
Der Artikel wurde bundesweit in den Läden von „Hanf – der etwas andere Bioladen“ in Augsburg (2x), Baldham, Chemnitz, Erding, Hamburg, Ingolstadt, Landshut, München (3x), Regensburg, Rosenheim, Schenefeld (Lkr. Pinneberg) sowie Wolfsburg angeboten.
Kundinnen und Kunden, die das entsprechende Produkt erworben haben, können es gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in einer Verkaufsstelle – unabhängig vom Ort des Erwerbs – zurückgegeben. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.