Weitere Produktrückrufe wegen Ethylenoxid-Rückständen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie zwei Hersteller warnen vor weiteren Lebensmitteln, die mit Rückständen des Desinfektionsmittels Ethylenoxid verunreinigt sind. Wie auch bei vielen anderen Rückrufaktionen der letzten Wochen, sind in den betroffenen Produkten kontaminierte Sesamkerne enthalten.
Vom Rückruf betroffen sind mehrere Produkte der Firma Meienburg GmbH & Co. KG sowie vegane Cracker des Herstellers Govinda Natur GmbH. Das Ethylenoxid wurde eingesetzt, um Keime in den Lebensmitteln zu reduzieren. Rückstände des Mittels wurden von der EU als krebserregend eingestuft und mit strengen Grenzwerten belegt. Vom Verzehr wird daher dringend abgeraten.
Welche Waren sind von Meienburg betroffen?
Wie der Hersteller Meienburg in einer Verbraucherinformation mitteilt, sind folgende Produkte betroffen, die bundesweit in verschiedenen Supermärkten sowie über den Online-Handel angeboten wurden:
- Meienburg Sesamsaat natur in der 500 Gramm und in der 1000 Gramm Packung mit den EAN-Codes 4009790008902 sowie 4009790008919 und den Mindesthaltbarkeitsdaten 21.01.2021 (Charge 8555), 19.02.2021 (Charge 8737), 01.04.2021 (Charge 8934), 06.04.2021 (Charge 8948), 02.06.2021 (Charge 9157), 11.08.2021 (Charge 9537) und 21.09.2021 (Charge 9732)
- Meienburg Sesamsaat geschält in der 400 Gramm Packung mit dem EAN-Code 4009790008933 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 08.06.2021 (Charge 9198)
- Meienburg Friesen-Müsli Seesucht in der 400 Gramm Packung mit dem EAN-Code 4009790008278 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 05.06.2021 (Charge 1217)
Wo können die Meienburg-Artikel umgetauscht werden?
Laut dem Hersteller können die oben genannten Produkte in der jeweiligen Verkaufsstelle abgegeben werden. Der Kaufpreise werde dort auch ohne Vorlage erstattet. Für Rückfragen steht die Meienburg GmbH & Co. KG unter der Hotline 04461/986050 oder unter der E-Mailadresse info@Meienburg.de zur Verfügung.
Rückruf von Hanf-Crackern
Aus den gleichen Gründen startet die Govinda Natur GmbH einen Rückruf für die veganen Rohkostcracker „GOVINDA Backpacker Hanf“ in der 80 Gramm Packung mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 15. Juli 2021 und der Chargennummer 2801/0. Der Hersteller bittet die Kundinnen und Kunden darum, die betroffenen Cracker nicht mehr zu konsumieren, sondern diese in die jeweilige Einkaufsstätte zu bringen. Der Kaufpreis werde dort gutgeschrieben.
Laut dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurden die Cracker in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen gehandelt.
Weitere Rückrufe wegen kontaminiertem Sesam
In den vergangenen Woche kam es immer wieder zu Produktrückrufen wegen Ethylenoxid-Rückständen in Sesam-Saaten. Hier ein Überblck zu weiteren Rückrufaktionen aufgrund verunreinigtem Sesam:
- Rückruf: Gewürze und Aufstriche mit Desinfektionsmittel verunreinigt
- Rückruf: Müsli mit gesundheitsschädlichen Desinfektionsmittel-Rückständen
- Gesundheitsgefahr: Wieder Rückrufe wegen Desinfektionsmittel in Lebensmitteln
- Lidl-Rückruf: Gesundheitsrisiko durch Knabberartikel
- Rückruf: Lidl-Brotaufstrich kann Pflanzenschutzmittel enthalten
- Rückruf: Backmischung kann Pflanzenschutzmittel enthalten
- Rückruf-Welle bei Aldi: Zahlreiche Waren betroffen
- Rückruf von Knabbergebäck wegen giftigen Rückständen von Pflanzenschutzmittel
- Rückruf wegen Gesundheitsgefährdung durch Pflanzenschutzmittel in Sesam
- Gewürz-Rückruf wegen Desinfektionsmittel
(vb)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Rückruf GOVINDA BackPacker Hanf (veröffentlicht: 02.12.2020), lebensmittelwarnung.de
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Rückruf Meienburg (veröffentlicht: 01.12.2020), lebensmittelwarnung.de
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.