Hersteller ruft Rindersalami wegen Plastikstücken zurück
Die Chiemgauer Naturfleisch GmbH aus dem oberbayerischen Trostberg hat einen Rückruf für das Produkt „Chiemgauer Naturfleisch-Rindersalami“ gestartet. Nach Angaben des Unternehmens können in der Salami Kunststoffstücke enthalten sein.
Das Schlachthaus Chiemgauer Naturfleisch aus Trostberg (Bayern) ruft geschnittene Rindersalami zurück. Laut einer Mitteilung<, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf seinem Portal „lebensmittelwarnung.de“ veröffentlicht hat, könnte die Wurst in der 65-Gramm-Verpackung Kunststoffstücke enthalten.
Zwei kleine Kunststoffstücke ermittelt
Betroffen von dem Rückruf sind folgende Chargen der „Chiemgauer Naturfleisch-Rindersalami geschnitten“ (65 g): BEGZH mit Mindesthaltbarkeit von 10. – 13.11.2019 und BEHHD mit Mindesthaltbarkeit von 13. – 15.11.2019. Laut dem Unternehmen wurden in einer Packung dieser Chargen zwei kleine Kunststoffstücke ermittelt.
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„Sollten Sie Ware dieser Charge gekauft haben und noch zu Hause haben, so bringen Sie diese bitte zurück in den Laden. Sie erhalten selbstverständlich den Kaufpreis zurückerstattet“, heißt es in der Mitteilung.
Den Angaben zufolge betrifft der Rückruf neben Bayern auch Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein.
Fremdkörper in Lebensmitteln
In der Nahrungsmittelproduktion kommt es immer mal wieder zu Verunreinigungen oder Fremdkörpern wie Plastik-Rückständen. Solche Fremdkörper können viele verschiedene Verletzungen und Beschwerden hervorrufen. Je nach Größe, Beschaffenheit und Material des verschluckten Teils können beim Kauen Verwundungen im Mund- und Rachenraum auftreten. Zudem können sie mitunter die Speiseröhre beziehungsweise die Verdauungsorgane blockieren. Wenn kleinere Teile im Körper verbleiben, können sie auch Entzündungen auslösen. Innere Verletzungen sind ebenfalls nicht auszuschließen. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Wichtige Information zur Rindersalami geschnitten, 65 g, (Abruf: 19.10.2019)
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.