Gewürz wird wegen nicht zugelassenem Farbstoff zurückgerufen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie die WBZ Nord GmbH informieren über einen Rückruf für eine Gewürzmischung. Offenbar beinhaltet die Gewürzzubereitung einen nicht zugelassenen Farbstoff. Vom Konsum wird daher abgeraten.
Zurückgerufen wird die „Öz Antep Sumak Sumach-Gewürzzubereitung“ in der 400 Gramm-Packung mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 07/2023 und der Chargen- beziehungsweise Los-Nummer 0721. Die WBZ Nord GmbH bittet alle Zwischenhändler, die Ware aus dem Verkauf zu nehmen und die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Rückrufaktion zu informieren.
Wo wurde die Gewürzmischung verkauft?
Sumach ist ein aus dem östlichen Mittelmeerraum stammendes Gewürz und ist vor allem in der orientalischen Küche sehr beliebt. Es ist daher davon auszugehen, dass die Gewürzmischung unter anderem in vielen türkischen und orientalischen Supermärkten angeboten wird.
Laut dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurde die vom Rückruf betroffene „Öz Antep Sumak Sumach-Gewürzzubereitung“ überwiegend in den Bundesländern Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein gehandelt.
Kundinnen und Kunden, die die oben genannte Gewürzmischung bereits gekauft haben, sollten sich bezüglich des Umtausches an die jeweilige Verkaufsstelle wenden. Die WBZ Nord GmbH gibt zu bedenken, dass ausschließlich Ware mit dem oben angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatum und der entsprechenden Chargen/Los-Nummer betroffen ist.
Genaue Angaben zum Farbstoff fehlen
Da weder der Hersteller noch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit den verbotenen Farbstoff nennt, der sich in dem Produkt befindet, können leider keine genauen Aussagen dazu getroffen werden, welche Gesundheitsgefahr von der Gewürzmischung ausgeht.
Da der Farbstoff jedoch laut der WBZ Nord GmbH als „nicht verkehrsfähig“ beurteilt wurde, ist davon auszugehen, dass dieser als gesundheitsschädlich klassifiziert wurde. (vb)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Rückruf „Öz Antep Sumak Sumach-Gewürzzubereitung“ (veröffentlicht: 16.06.2022), lebensmittelwarnung.de
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.