Bionade ruft Limonade wegen Alkohol-Gärung zurück
02.07.2014
Bionade hat einen Rückruf für bestimmte Chargen der Sorten „Holunder" und „Streuobst" in PET-Flaschen gestartet. Die Limonade könnte Hefezellen enthalten, die beim Abfüllen versehentlich in die Flaschen gelangt sein und Gärprozesse auslösen könnten.
Nur bestimmte Bionade-Sorten zurückgerufen
Laut Mitteilung des Herstellers seien ausschließlich die 0,5-Liter-PET-Flaschen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 04.06.2015 bei der Sorte „Holunder“ und 0,5-Liter-PET-Flaschen mit einer Haltbarkeit bis 03.06.2015 und 04.06.2015 bei der Geschmacksrichtung „Streuobst“ betroffen.
Bei der Abfüllung seien Hefezellen in die Flaschen gelangt, so dass sich der Geschmack und das Aussehen der Limonade verändert könnten. „Diese Hefen können Gärprozesse auslösen, die erhöhte Gehalte an Kohlensäure und in einem alkoholfreien Erfrischungsgetränk unerwünschte Alkoholgehalte entstehen lassen“, informiert Bionade auf seiner Internetseite. „Diese Prozesse verlaufen anfangs sehr langsam in den Flaschen – und konnten so trotz engmaschiger Qualitätskontrollen und höchster Sorgfalt nicht vor der Auslieferung der Ware an Handel und Endverbraucher festgestellt werden.“ Bei Produkten, in denen der Gärprozess bereits begonnen habe, seien die Flaschen möglicherweise stark aufgebläht und das Getränk erscheine trüb. Auch Geschmack und Geruch seien anders als gewöhnlich.
„Verbraucher können selbstverständlich noch vorrätige Artikel der entsprechenden PET-Flaschen aus diesen Chargen mit dem genannten Mindesthaltbarkeitsdatum in ihren Einkaufsstätten gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben“, teilt der Hersteller mit. „Außerdem hat die Bionade GmbH die kostenlose Service-Telefonnummer 0800-0044388 eingerichtet, unter der sie von Montag bis Freitag, jeweils von 8.00 bis 18.00 Uhr gerne Fragen von Verbrauchern beantwortet.“ (ag)
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