Garnelen werden wegen Salmonellen zurückgerufen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie ein Hersteller von Fischfeinkost-Produkten informieren über einen Rückruf von Garnelen, die mit Salmonellen belastet sind. Die Bakterien können schwere Magen-Darm-Erkrankungen auslösen. Vom Verzehr wird daher dringend abgeraten.
Zurückgerufen wird das Produkt „Garnelen in Knoblauchöl“ in der 350 Gramm-Packung der Firma „Heinrich Abelmann GmbH“. Betroffen sind alle Artikel mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 03.03.2022 aus der Charge #034 mit der EAN 4005957 906289.
Salmonellen in Garnelen nachgewiesen
Nach Angaben des Herstellers wurden in Rahmen von regelmäßigen Kontrollen in den Garnelen Salmonellen nachgewiesen. Verbraucherinnen und Verbraucher, die dieses Produkt gekauft haben, werden gebeten, die Garnelen nicht mehr zu konsumieren.
Wie äußert sich eine Salmonellen-Infektion?
Salmonellen sind Keime, die schwere Magen-Darm-Erkrankungen auslösen können. Die Infektion äußert sich gewöhnlich durch Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen, Fieber und Durchfall. Die Symptome können über mehrere Tage hinweg anhalten.
Einige Personen haben erhöhte Gefahr für schwere Verläufe
Bei ansonsten gesunden Erwachsenen klingen die Beschwerden gewöhnlich nach wenigen Tagen von alleine wieder ab. Einige Personengruppen wie beispielsweise Säuglinge, Kleinkinder, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit geschwächtem Immunsystem haben jedoch ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe, die schlimmstenfalls sogar lebensbedrohlich sein können.
Wer die oben genannten Garnelen konsumiert hat und im Anschluss Symptome entwickelt, sollte sich in ärztliche Behandlung begeben und auf eine mögliche Salmonellen-Infektion hinweisen.
Informationen zum Umtausch
Die Heinrich Abelmann GmbH bittet die Kundinnen und Kunden darum, die betroffenen Garnelen in der jeweiligen Verkaufsstätte abzugeben. Nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurden die Garnelen überwiegend in den Bundesländern Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gehandelt. (vb)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Rückruf Riesengarnelen "Premium" in Knoblauchgewürzöl (veröffentlicht: 28.02.2022), lebensmittelwarnung.de
- RKI-Ratgeber Salmonellose (Stand: 01.04.2016), rki.de
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.