Cookies werden wegen Verletzungsgefahr zurückgerufen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie das Handelsunternehmen GEPA informieren über einen Rückruf von Keksen. In den betroffenen Produkten können sich möglicherweise kleine Fremdkörper befinden. Eine Verletzungsgefahr beim Verzehr kann deshalb nicht ausgeschlossen werden. Vom Konsum der Cookies wird daher abgeraten.
Die GEPA (Gesellschaft zur Förderung der Partnerschaft mit der Dritten Welt mbH) ruft das Produkt „Bio Schoko Cookies“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 21. Mai 2022 zurück. Die betroffenen Waren haben die Artikelnummer 8911924 sowie den EAN Code 4013320247808. Laut GEPA wird nur diese eine Charge der Kekse zurückgerufen.
Fremdkörper in Schokoladenkeksen entdeckt
Laut einem Informationsschreiben der GEPA zum Rückruf wurden in einer Packung des Artikels Fremdkörper gefunden. Man könne nicht ausschießen, dass sich auch in anderen Packungen der Charge Fremdkörper befinden. Diese Fremdkörper können beim Verzehr eine Verletzungsgefahr darstellen. Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes wurde deshalb ein Rückruf eingeleitet.
Wie kamen die Fremdkörper in die Kekse?
Wie die Fremdkörper in die Kekse gelangt sind, ist derzeit nicht bekannt. Die GEPA klärt nach eigenen Angaben im intensiven Austausch mit dem Verarbeiter, wie es in diesem Fall zu einer Verunreinigung durch Fremdkörper kommen konnte und wie dies in Zukunft vermieden werden kann.
Wo wurden die Bio Schoko Cookies verkauft?
Die Cookies konnten über verschiedene Einkaufsstätten sowie über den Onlinehandel erworben werden. Beispielsweise sind die Kekse bei der Supermarktkette REWE im Sortiment. Auch in verschiedenen Reformhäusern und Bioläden werden die Cookies angeboten.
Wo können die Cookies umgetauscht werden?
Verbraucherinnen und Verbraucher, die die oben genannten Kekse gekauft haben, sollten diese nicht mehr konsumieren. Stattdessen können die Packungen in der jeweiligen Verkaufsstätte abgegeben werden. Dies zählt auch für bereits angebrochene Waren. Der Kaufpreis werde dort erstattet. Zwischenhändler, die die Kekse im Einzelhandel anbieten, werden gebeten, sich bezüglich der Erstattung an den Ansprechpartner beziehungsweise die Ansprechpartnerin im GEPA-Vertrieb zu wenden. (vb)
Lesen Sie auch: Rückruf: Gefährliche Listerien im Schinken entdeckt.
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Rückruf Bio Schoko Cookies (veröffentlicht: 24.09.2021), lebensmittelwarnung.de
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.