Krebserregende und erbgutverändernde Stoffe im Weizen-Produkt
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie ein Hersteller von Weizen-Produkten informieren über einen Rückruf. In einem Weizen-Produkt wurden erhöhte Werte von polyaromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) gemessen. Einige davon gelten als erbgutverändernd und krebserregend. Vom Verzehr wird daher abgeraten.
Zurückgerufen wird der Artikel „Baladna gerösteter Grünweizen Freekeh“ mit der EAN 8681506260444 des Inverkehrsbringers Baladna DE GmbH aus Essen. Folgende Mindesthaltbarkeitsdaten und Chargen sind von dem Rückruf betroffen:
- Charge FA0619-6 mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 30.06.2022,
- Charge FA0619-56 mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 19.11.2022,
- Charge FA0619-303 mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 03.03.2023,
- Charge FA0619-301 mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 03.03.2023.
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Erhöhte PAK-Werte im gerösteten Grünweizen
Wie der Hersteller, beziehungsweise der Inverkehrsbringer Baladna in einem Informationsschreiben zu dem Rückruf bekannt gibt, wurden erhöhte PAK-Werte in der oben genannten Ware festgestellt. „Einige Vertreter der PAK wirken mit großer Wahrscheinlichkeit erbgutverändernd und krebserregend“, warnt die Baladna DE GmbH.
Auch das Umweltbundesamt warnt in einer Broschüre davor, dass viele PAK krebserregende, erbgutverändernde und/oder fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften haben.
Angaben zum Umtausch
Nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurde der geröstete Grünweizen überwiegend in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen gehandelt.
„Wenn Sie noch Ware aus den genannten Chargen gelagert oder sonst vorrätig haben, schicken Sie uns diese bitte zurück“, schreibt die Baladna DE GmbH. Alle Kundinnen und Kunden erhalten wahlweise einen Ersatz oder das Geld zurück (Adresse: Baladna DE GmbH, Bottroper Str. 480, 45356 Essen).
Wie kommt es zu erhöhten PAK-Werten in Lebensmitteln?
Polyaromatische Kohlenwasserstoffe können entstehen, wenn Lebensmittel gegrillt, geräuchert, getrocknet oder geröstet wurden. Laut dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sind in der Lebensmittelverordnung (EG) Nr. 1881/2006 Höchstgehalte für PAK in Lebensmitteln festgelegt. (vb)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Rückruf Gerösteter grüner Weizen (Freekeh), 800g (veröffentlicht: 03.03.2022), lebensmittelwarnung.de
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: FAQ Benzo(a)pyren und Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) (Aburf: 04.03.2022), bvl.bund.de
- Umweltbundesamt: Broschüre Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PDF, Stand: Januar 2016), umweltbundesamt.de
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.