Rückrufaktion für Rügenwalder Teewurst wegen Coli-Bakterien
Das Unternehmen Rügenwalder Mühle hat eine Rückrufaktion für die grobe Rügenwalder Teewurst gestartet. Auf dem Onlineportal „lebensmittelsicherheit.de“ des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz werden Verbraucherinnen und Verbraucher “ausdrücklich vor dem Verzehr der Teewurst gewarnt.”
Den Angaben des Herstellers Rügenwalder Mühle zufolge wurde im Rahmen planmäßiger Proben bei der Rügenwalder Teewurst „eine mögliche mikrobielle Verunreinigung nachgewiesen.“ In dem Produkt seien Verotoxin-bildende Escherichia coli (VTEC) und das Toxin-Gen stx1 festgestellt worden, berichtet das Bundesamt für Verbraucherschutz. Betroffen sei ausschließlich offene Thekenware, wohingegen abgepackte Selbstbedienungs-Produkte wie zum Beispiel Teewurst im Frische Becher nicht unter den Rückruf fallen. Laut Mitteilung des Hersteller “wurde bei keinen weiteren Produkte der Rügenwalder Mühle eine entsprechende Belastung festgestellt.”
Vom Verzehr der Teewurst wird abgeraten
Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes und in Abstimmung mit den Behörden hat der Hersteller Rügenwalder Mühle die Rückholung der groben Rügenwalder Teewurst (625 Gramm) mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 12. und 13 Mai 2015 veranlasst. „Vom Verzehr der Produkte aus der angegebenen Produktcharge wird abgeraten“, so die Mitteilung des Unternehmens. Betroffen sei “lediglich die Bedienungsware an den Fleischtheken, bei abgepackten Selbstbedienungs-Produkte bestehe kein Risiko. Zudem wurden die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg, Berlin, Saarland von dem Rückruf ausgenommen, da hier von keinen entsprechenden Verunreinigungen auszugehen ist”.
Gesundheitsrisiken durch enthaltene Bakterien
Verotoxin-bildende Escherichia-coli-Bakterien sind als Darmkeime gekennzeichnet durch die Bildung von Zellgiften, welche zu erheblichen Schädigungen im Verdauungstrakt führen können. Typische Beschwerden sind Bauchschmerzen, Durchfall, Blut im Stuhl, Fieber, Übelkeit und Erbrechen. Im weiteren Verlauf drohen schlimmstenfalls lebensgefährliche Komplikationen in Form eines sogenannten hämolytisch-urämischen Syndroms (HUS) sowie neurologische Störungen und Schädigungen weiterer Organen.Um Gefährdungen zu vermeiden, sollte die Rügenwalder Teewurst daher nicht verzehrt werde. Bei Unsicherheit können sich Verbraucherinnen und Verbraucher auch an das Servicetelefon der Rügenwalder Mühle (04403 / 66 345) wenden. „Das Unternehmen bedauert mögliche Unannehmlichkeiten, die mit dieser Maßnahme verbunden sind“, so die Mitteilung der Rügenwalder Mühle. (fp)
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Bildnachweis: Cornelia Menichelli / pixelio.de
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