Pflegesachverständige beraten rund um das Thema Pflege
25.09.2014
Werden Menschen pflegebedürftig, stellen sich den Betroffenen und ihren Angehörigen oftmals zahlreiche Fragen, die von der Finanzierung bis hin zur Qualität der Versorgung reichen. Hier bietet eine Beratung durch sogenannte Pflegesachverständige die erforderliche Unterstützung. Doch nicht alle Pflegesachverständigen sind gleichermaßen qualifiziert, berichtet die Nachrichtenagentur „dpa“ unter Berufung auf den Bundesverband der Verbraucherzentralen. Bislang sei nicht einheitlich geregelt, wer sich als Pflegesachverständiger bezeichnen darf.
Die Sachverständige sollen in Pflege-Fragen beraten, wobei auch eine Beratung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen möglich ist. Sie sind unter anderem hilfreich bei der Beantragung der Pflegestufe, aber können auch über die erforderliche Versorgung aufklären. Die meisten Pflegesachverständigen sind Gesundheits- und Krankenpfleger, die eine entsprechende Zusatzqualifikation durchlaufen haben, berichtet die „dpa“. Da keine einheitliche Regelung zu der erforderlichen Qualifikation vorliege, sollten Pflegebedürftige und Angehörige sich allerdings vorab über die jeweiligen Sachverständigen informieren, rät der Bundesverband der Verbraucherzentralen.
Hilfe bei Beantragung der Pflegestufen
Beispielsweise sollte die Qualifikation der Sachverständigen erfragt werden, um sich hier einen ersten Eindruck zu vermitteln, so die Mitteilung der „dpa“ unter Berufung auf den Bundesverband der Verbraucherzentralen. Des Weiteren seien viele gute Pflegeprofis beim Berufsverband registriert. Eine Orientierungshilfe bietet der Bundesverband unabhängiger Pflegesachverständiger und PflegeberaterInnen e.V. (BVPP) zudem auf seiner Internetseite. Hier betont der BVPP auch, dass „die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu Pflegestufen gemäß SGB XI ein wichtiges Kriterium der Sachverständigentätigkeit darstellt.“ Denn die richtige Zuordnung der Pflegestufe sei „die Voraussetzung für die Sicherstellung des gesetzlich verbrieften Leistungsanspruchs“ und „eine falsche oder fehlerhafte Einstufung verwehrt Versicherten und Pflegeanbietern Leistungen aus der Pflegeversicherung, auf die ein gesetzlicher Anspruch besteht.“
Unabhängige Beratung entscheidend
Entscheidend ist zudem, dass eine unabhängige Sachverständigenleistung erbracht wird, berichtet der BVPP. Daher sollten Pflegesachverständige nicht mit einer Krankenkasse oder Pflegeeinrichtung geschäftlich kooperieren, so auch der Hinweis des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen. Zu den Kosten der Pflegesachverständigen berichtet die Nachrichtenagentur „dpa“, dass diese in der Regel zwischen 40 und 100 Euro pro Stunde für ihre Leistungen abrechnen. Es sei ratsam, hier eine genaue Aufschlüsselung der berechneten Leistungen einzufordern. (fp)
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
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