Krankheitsüberträger? Fledermäuse sind in der Corona-Pandemie in Verruf geraten
In wissenschaftlichen Untersuchungen hat sich gezeigt, dass Fledermäuse Coronaviren übertragen können, ohne selbst zu erkranken. Ist es aber auch möglich, dass die hier heimischen Fledermausarten das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 übertragen können?
Es ist lange bekannt, dass Fledermäuse ein breites Spektrum an Viren in sich tragen. Allerdings ist noch nicht eindeutig wissenschaftlich bewiesen, dass sie auch zur aktuellen Corona-Pandemie beigetragen haben – widerlegt ist dies jedoch ebenfalls nicht. Manche Menschen hierzulande befürchten, dass das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 auch durch heimische Fledermäuse übertragen werden könnte. Gibt es Anlass für diese Furcht?
Ursprung des Virus noch nicht geklärt
Schon seit Jahrhunderten sind diverse Vorurteile gegenüber Fledermäusen verbreitet: Die Tiere seien unheimliche Blutsauger, Unglücksboten und Überträger von Krankheiten.
Wie der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in einer Mitteilung schreibt, nährt die aktuelle Corona-Pandemie diese Schauergeschichten und das veraltete Image zusätzlich.
„Die in Deutschland vorkommenden Fledermausarten sind aber keine Überträger des Corona-Virus SARS-CoV-2“, erklärt Dr. Melina Heinrich, Expertin für Fledermäuse im NLWKN. „Der Ursprung des Virus bleibt jedoch vorerst ungeklärt.“
Hohe Strafen
Laut den Fachleuten zählen Fledermäuse zu den am stärksten bedrohten Säugetierarten in Deutschland. Zahlreiche Fledermausarten sind stark bedroht, und nicht zuletzt deswegen stehen alle Arten dieser Tiergruppe in Europa unter strengem Artenschutz.
„Fledermäuse aus Angst vor dem Corona-Virus zu bekämpfen, entbehrt jeder Grundlage. Das Bundesnaturschutzgesetz sieht dafür sogar hohe Strafen vor“, erklärt Heinrich.
„Nicht nur das Töten, auch das Stören von Fledermäusen sowie die Beschädigung oder Zerstörung ihrer Quartiere ist eine Straftat.“
Säugetiere sind Wirte unterschiedlicher Krankheitserreger
Wie in der NLWKN-Mitteilung erklärt wird, sind Säugetiere Wirte unterschiedlicher Bakterien und Viren. Dies gilt für Menschen wie für Fledermäuse.
Darunter befinden sich auch verschiedene Arten von Coronaviren wie das neuartige SARS-CoV-2. Hierbei handelt es sich um einen Krankheitserreger des Menschen, der genetisch eng mit Viren aus dem Tierreich verwandt ist.
Eine direkte Übertragung des Coronavirus von Fledermäusen auf Menschen ist laut den Fachleuten nach aktuellem Wissensstand aber höchst unwahrscheinlich.
Bis ein Coronavirus, das in einer Fledermauspopulation zirkuliert, für den Menschen ansteckend wird, sind demnach mehrere Übergänge von einer Tierart zur nächsten notwendig, bei denen sich gleichzeitig auch das Virus selbst an die neuen Wirtsarten anpassen muss.
Daher erfolgen Wirtswechsel ausgesprochen selten und auch nur unter ganz speziellen Bedingungen. Dazu zählen beispielsweise Wildtiermärkte, wo Tierarten unterschiedlicher Lebensräume auf engstem Raum aufeinandertreffen.
Ein derart enger Kontakt von Zwischenwirt und Mensch, der für eine Virusübertragung entscheidend ist, ist in Deutschland aber nicht gegeben.
Heimische Fledermausarten sind nicht mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert
Die in Deutschland vorkommenden Fledermausarten sind laut dem NLWKN nicht mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert.
Der tatsächliche Ursprung von SARS-CoV-2 ist noch immer nicht zweifellos geklärt. Forschende fanden Viren mit ähnlichem Erbgut in asiatischen Fledermäusen aus der Gruppe der Hufeisennasen und in Schuppentieren.
Genetische Untersuchungen legen nahe, dass der Wechsel des Virus vom ursprünglichen Wirt auf einen Zwischenwirt und schließlich auf den Menschen schon mehrere Jahrzehnte zurückliegt. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN): Fledermäuse in der Corona-Pandemie zu Unrecht in Verruf geraten, (Abruf: 07.06.2020), Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
Wichtiger Hinweis:
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