Frau erhält Schmerzensgeld für eine verunstaltete Bikinizone
25.05.2012
Viele lassen sich zur Entfernung der natürlichen Körperbehaarung auf durchaus riskante Enthaarungsmethoden ein. Professionelle Unterstützung erhalten sie im Kosmetikstudio. Doch auch hier ist nicht immer gewährleistet, dass alles so glatt geht, wie die Haut nach der Behandlung sein soll.
So wurde aktuell vom Wuppertaler Amtsgericht einer Frau, deren Bikinizone bei der Enthaarung mit Impulslicht verunstaltet wurde, ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro zugesprochen. Das Kosmetikstudio habe die Kundin nicht ausreichend über die Risiken der Behandlung informiert und zudem bei Durchführung der Impulslichttherapie erhebliche Fehler gemacht. Auch nachdem schmerzhafte Rötungen bei der Kundin auftraten, habe das Personal des Kosmetikstudios die Behandlung fortgesetzt beziehungsweise sogar noch intensiviert, begründeten die Richter ihren Urteilsspruch.
Haarentfernung hinterließ Narben und weiße Flecken
Nach der missglückten Haarentfernung hatten sich in der Bikinizone der Klägerin Narben und weiße Hautflecken gebildet, was für Sie Anlass zur Forderung eines Schmerzensgeldes in Höhe von mindestens 2.000 Euro war. Das Amtsgericht Wuppertal entschied nun, dass dem Kosmetikstudio tatsächlich schwere Behandlungsfehler bei der Haarentfernung unterlaufen seien und sprach der Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro zu.
Vor der Haarentfernung über die Risiken informieren
Der aktuelle Fall verdeutlicht, dass mit dem haarlosen Schönheitsideal unter Umständen auch Risiken verbunden sein können. Wer seine Körperbehaarung unbedingt beseitigen will, sollte sich also gründliche über die verschiedenen Haarentfernungsmethoden und deren Risiken informieren. (fp)
Bild: Ich-und-Du / pixelio.de
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