Packungsgröße bei Schmerzmittel soll deutlich reduziert werden
26.06.2012
Die Größe der Schmerzmittel-Packungen soll in Zukunft deutlich reduziert werden, so der aktuelle Beschluss eines unabhängigen Sachverständigen-Ausschusses am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Wird die Entscheidung vom Bundesgesundheitsministerium bestätigt, erhalten Patienten in der Apotheke künftig nur noch kleine Packungen der Schmerzmittel ohne Rezept.
Bei vielen Deutschen sind Schmerzmittel, trotz der Gesundheitsrisiken durch häufige Einnahme, ein wesentlicher Bestandteil der Hausapotheke und der Kauf von Schmerzmittel auf Vorrat ist durchaus gängige Praxis. Damit soll laut Beschluss des zuständigen Ausschusses am BfArM in Zukunft jedoch Schluss sein. Aufgrund des Risikos der Nebenwirkungen wird eine Beschränkung der rezeptfreien Abgabe von Schmerzmitteln auf kleine Packungen empfohlen. Schließlich können Schmerzmittel sogar tödlich sein.
Packungsgröße freiverkäuflicher Schmerzmittel begrenzen
Dem Beschluss des Sachverständigen-Ausschusses am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zufolge, ist eine Begrenzung der Packungsgröße bei den freiverkäuflichen Schmerzmittel auf Basis der Wirkstoffe Acetylsalicylsäure (ASS), Diclofenac, Ibuprofen und Naproxen vorzusehen. Denn der sorglose Umgang mit den Medikamenten könne zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Der freie Verkauf sollte daher eingeschränkt beziehungsweise auf kleine Verpackungen begrenzt werden, forderte der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht des BfArM. Das Bundesgesundheitsministerium hat als zuständige letzte Entscheidungsinstanz angekündigt, die Empfehlung des Ausschusses gründlich zu prüfen. Zwar sind sich die Experten bisher nicht einig, welche exakte Größe die Schmerzmittel-Packungen haben sollten, die auch ohne Rezept erworben werden können. Als Orientierung wurde hier jedoch von dem Sachverständigen-Ausschuss eine Packungsgröße für eine maximale Therapiedauer von vier Tagen vorgeschlagen. Sämtliche größeren Schmerzmittel-Packungen sollen demnach rezeptpflichtig werden. Die nun ausgesprochene Empfehlung des Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht am BfArM gilt als wichtiger Schritt, nachdem in den vergangenen Monaten ein zähes Ringen um die Details eines möglichen Beschlusses stattgefunden hatte.
Drohende Nebenwirkungen bei Schmerzmitteln
Der Präsident des BfArM, Walter Schwerdtfeger, begrüßte das Votum des Sachverständigen-Ausschusses und betonte: Für das BfArM „als Überwachungsbehörde steht außer Frage, dass eine übermäßige Anwendung von Schmerzmitteln im Einzelfall schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben kann." So können die gefährlichen Schmerzmittel langfristig zum Beispiel die Magenschleimhaut schädigen und Magen-Darm-Blutungen verursachen. Zahlreiche Patienten seien sich der drohenden Nebenwirkungen jedoch nicht ausreichend bewusst. Hier bilde eine Begrenzung der Packungsgrößen deshalb einen wichtigen „Schritt für mehr Information und Sicherheit der Patienten.“ Ob das Gesundheitsministerium den Einschätzungen des Sachverständigen-Ausschusses und des BfArM-Präsidenten folgen wird, bleibt jedoch vorerst offen. Auch scheint das Problem der leichtfertigen beziehungsweise übermäßigen Schmerzmittel-Einnahme mit dem aktuellen Beschluss keineswegs aus der Welt, zumal die Patienten sich theoretisch einfach mit einer Vielzahl kleinerer Packungen in unterschiedlichen Apotheken ausstatten können. (fp)
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Bild: Andrea Damm / pixelio.de
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