Ab 2017 bezahlen Schweizer Kassen Hyperthermie in Kombination mit Strahlentherapie
Mit Wirkung vom 1. Januar 2017 hat das Bundesamt für Gesundheit Hyperthermie-Behandlungen in Kombination mit Bestrahlung in den Leistungskatalog der Grundversicherung aufgenommen. Damit können Patienten nun die Kosten für diese komplementärmedizinische Form der Krebstherapie über die Krankenkassen abrechnen.
Damit die Hyperthermie als Pflichtleistung bei ausgewählten Indikationen anerkannt und die Kosten übernommen werden, muss zuvor das Swiss Hyperthermia Network die vorgesehenen Behandlungen beurteilen. Dieses Network ist eine Tumorkonferenz mit 15 Kliniken unter Leitung des Kantonsspitals Aarau. Dieses Klinikum nutzt seit über 30 Jahren die Hyperthermie bei ausgewählten oberflächlichen und tiefliegenden Tumoren. Bei dieser multimodalen, klinisch-onkologischen Behandlung gemeinsam mit der Radio-Therapie kann beispielsweise Brustkrebs zusätzlich mit Oberflächen-Hyperthermie oder Blasenkrebs zusätzlich mit Tiefen-Hyperthermie behandelt werden.
„Es ist ein internationales Signal, wenn die Schweiz jetzt die Hyperthermie für viele Patienten zugänglich macht, weil die Kassen nun die Kosten als Pflichtleistung übernehmen. Denn Krebs betrifft viele. Viele Patienten suchen zudem zusätzliche Wege der Behandlung. Und in der Onkologie ist die Wärmetherapie co-medikativ einsetzbar“, so Prof. Dr. András Szász, Begründer der Oncothermie, der lokal ausgerichteten Form der Hyperthermie. (pm)
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