Welcher Kindersitz ist der richtige und welche Plätze sind die sichersten?
Kinder sind bei Verkehrsunfällen besonders gefährdet. Hier soll der Kindersitz eine höchstmögliche Sicherheit bieten. So sind Kindersitze „für Kinder bis 12 Jahren oder mit einer geringeren Körpergröße von unter 150 Zentimetern Pflicht“, berichtet der TÜV Thüringen. Allerdings ist die Auswahl des richtigen Sitzes und die korrekte Verwendung entscheidend, um die gewünschte Schutzwirkung zu erzielen.
„Kinder ohne Kindersitz oder entsprechende Sitzerhöhung im Auto mitzunehmen, kann im Falle eines Unfalls zu schweren Verletzungen führen“, warnt der TÜV Thüringen. Das Verletzungsrisiko, sei um ein Vielfaches erhöht. Beispielsweise könnten „schlecht geführte Sicherheitsgurte beim Crash die Hals- und Kopfpartie des Kindes empfindlich schädigen.“ Kindersitze sind daher bis zum Alter von 12 Jahren beziehungsweise bis zu einer Größe von 150 Zentimetern vorgeschrieben. Allerdings sollte laut Torsten Hesse vom TÜV Thüringen auch darauf geachtet werden, dass individuell geeignete und nur zugelassene Kindersitze Verwendung finden. Bei der Auswahl sei nicht das Alter, sondern die Größe und das Gewicht der Kinder entscheidend. „Vor allem bei der täglichen Fahrt zur Schule sollten Eltern darauf achten, dass ihre Kinder richtig angeschnallt sind“, so der TÜV-Experte weiter. Wer sein Kind nicht vorschriftsmäßig im Fahrzeug sichert, riskiert nicht nur ein Bußgeld oder einen Punkt, sondern auch schwere Verletzungen des Kindes, selbst bei vermeintlich leichten Unfällen.
Kindersitze nach Größe und Gewicht des Kindes auswählen
Die herkömmlichen Rückhaltesysteme in Fahrzeugen reichen bei Kindern nicht aus, da die Sicherheitsgurte erst ab einer gewissen Körpergröße wirksamen Schutz bieten, berichtet der TÜV Thüringen. Aus diesem Grund seien Kindersitze nach der StVO vorgeschrieben. „Eltern sollten unbedingt darauf achten, dass ihre Kinder im Auto richtig angeschnallt sind. Der Gurt darf auf keinen Fall am Hals scheuern, er muss vielmehr so geführt sein, dass er auf der Schulter aufliegt“, betont der TÜV-Experte Torsten Hesse. Eltern müssen aus vier unterschiedlichen Kindersitz-Klassen (Klasse 0+ für Kinder unter 13 Kilogramm Körpergewicht, Klasse I für Kinder bis 18 Kilogramm, Klasse II bis 25 Kilogramm und Klasse III bis 36 Kilogramm) die geeignete für ihr Kind auswählen. Bei den meisten schulpflichtigen Kindern, die im Auto mitgenommen werden, sei die Kindersitzklasse III für ein Alter zwischen sechs und zwölf Jahren und einem Gewicht bis 36 Kilogramm die richtige, so der TÜV Thüringen weiter. Erstklässler müssten eventuell mit dem Schulstart von Kindersitzklasse II auf III wechseln.
Richtigen Einbau der Kindersitze beachten
Allerdings sind auch beim Einbau des Kindersitzes Fehler möglich, die zu unnötigen Gefährdungen des Kindes führen können. Eltern sollten hier unbedingt die Herstellerangaben beachten, warnt der TÜV. Zudem seien nicht alle Modelle für den Beifahrersitz geeignet und generell befinden sich die sichereren Plätze auf der Rückbank, betont der TÜV-Verkehrsexperte. „Wenn nur ein Kind im Auto mitgenommen wird, empfiehlt es sich, den Kindersitz hinter dem Beifahrersitz zu platzieren“, erläutert Hesse. Hilfreich seien moderne ISOFIX-Modelle, die sich – falls im Fahrzeug vorhanden – in die dafür vorgesehen Halterungen einrasten lassen. Für Fahrgemeinschaften gelte, dass immer so viele Kindersitze an Bord mitgeführt werden müssen, wie Kinder mitgenommen werden sollen. (fp)
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