Berufungsprozess: Krankem Flüchtlingskind Hilfe verweigert
Der Fall hatte bundesweit für große Empörung gesorgt: In der Zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber (ZAE) im mittelfränkischen Zirndorf war einem kleinen schwerkranken Jungen Hilfe verweigert worden. Der damals Einjährige wäre beinahe gestorben. Drei Mitarbeiter des Flüchtlingslagers wurden verurteilt, nun beschäftigt sich die Justiz erneut mit dem Fall.
Erkranktem Flüchtlingskind rasche Hilfe verweigert
Im vergangenen Jahr waren drei Mitarbeiter der Zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber (ZAE) im mittelfränkischen Zirndorf zu Geldstrafen verurteilt worden, da sie einem erkrankten Flüchtlingskind rasche Hilfe verweigert haben sollen. Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet, beschäftigt sich die Justiz am Montag, den 27. April, wieder mit dem Fall. Das Landgericht Nürnberg-Fürth will demnach den Vorfall vom Dezember 2011 in einem Berufungsverfahren erneut untersuchen. Zwei Prozesstage wurden dafür zunächst anberaumt.
Eine Mitarbeiterin und zwei Pförtner verurteilt
Im April 2014 hatte das Amtsgericht Fürth in erster Instanz eine Mitarbeiterin der ZAE wegen unterlassener Hilfeleistung zu 60 Tagessätze à 40 Euro verurteilt. Und zwei Pförtner mussten wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen 60 Tagessätze à 45 beziehungsweise 50 Euro zahlen. Ein Bereitschaftsarzt, der das Kind im Aufnahmelager untersucht hatte und der wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt war, wurde hingegen vom Amtsgericht Fürth freigesprochen.
Familie wurde zu Fuß zum Arzt geschickt
Als die aus Serbien stammenden Eltern im Dezember 2011 morgens die Pförtner des Zirndorfer Aufnahmelagers eindringlich darum baten, einen Arzt oder Rettungswagen für ihren schwer kranken eineinhalbjährigen Sohn Leonardo zu rufen, lehnten diese das laut den damaligen Angaben des bayrischen Flüchtlingsrats ab. Sie forderten stattdessen den Vater auf, sich zuerst einen Krankenschein zu besorgen. Zudem habe auch die Angestellte keinen Arzt gerufen, sondern die Familie zu einem Mediziner geschickt – zu Fuß. Dieser Weg sei „zumutbar“.
Amputation und Hauttransplantationen
Wie damals berichtet wurde, machte sich die Familie schließlich auf den Weg zum vier Kilometer entfernten Ärztehaus und das in Sommerkleidung bei minus drei Grad Außentemperatur. Es stellte sich heraus, dass der Junge eine Meningokokken-Infektion hatte. Die Bakterien lösten bei dem Kind das sogenannte Waterhouse-Friedrichsen-Syndrom aus, wobei das Blut gerinnt und die Haut oder anderes Gewebe absterben. Der Junge bekam zunächst hohes Fieber, wurde dann apathisch und bekam dunkelblaue Flecken auf der Haut. Den Angaben zufolge wurde er in ein künstliches Koma versetzt, mehrfach operiert und musste eine Amputation und mehr als ein Dutzend Hauttransplantationen über sich ergehen lassen.
Es hätte ein Notarzt geholt werden müssen
Angaben eines Gutachters zufolge verläuft diese Erkrankung selbst bei Behandlung in 90 Prozent aller Fälle tödlich. Es sei tückisch, dass die Symptome anfangs sehr unspezifisch seien und die Krankheit daher oft spät erkannt wird. Der Arzt habe deswegen auch am Abend noch nicht unbedingt erkennen müssen, dass es so schlimm steht. Allerdings sei das Bild am nächsten Morgen ein anderes gewesen: Da hätte wegen der deutlich sichtbaren Flecken auf der Haut sofort ein Notarzt geholt werden müssen. Dieser, aber auch zahlreiche andere Fälle zeigen, dass es Flüchtlingen, die aus Not und Elend geflohen sind und in Deutschland Zuflucht gesucht haben, nicht leicht gemacht wird. Ganz allgemein sind hierzulande Flüchtlinge Patienten zweiter Klasse und haben nur Anspruch auf eine minimale Gesundheitsversorgung, wie Experten schon seit langem kritisieren. (ad)
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Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.