Telefonische Krankschreibung bei Erkältung weiter erlaubt
Die Corona-Pandemie hat Arztpraxen vor schwierige Bedingungen gestellt. Um unnötige Belastungen zu vermeiden, wurde die Krankschreibung per Telefon gestattet. Diese Sonderregelung wurde nun verlängert.
Ein Kratzen im Hals und die Nase läuft: Wer sich wegen Erkältungssymptomen krankmelden möchte, kann dies weiterhin telefonisch tun. Eine entsprechende Sonderregelung wurde nun verlängert. Bei leichten Atemwegserkrankungen können sich Versicherte weiterhin telefonisch krankschreiben lassen – vorerst bis zum 30. September 2021.
Bundesausschuss verlängert Sonderreglung
Der dafür zuständige Gemeinsame Bundesausschuss hat die während der Corona-Pandemie getroffene Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bis 30. September verlängert, wie das Gremium von Ärztinnen, Ärzten, Krankenkassen und Kliniken in Berlin mitteilte.
Grund: „relevantes COVID-19-Infektionsgeschehen“
Grund ist ein nach wie vor „relevantes COVID-19-Infektionsgeschehen“. Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung seien daher weiter notwendig. Mit der Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Für weitere sieben Kalendertage können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit telefonisch ausstellen. (vb / Quelle: dpa)
Autoren- und Quelleninformationen
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- Gemeinsamer Bundesausschuss: Corona-Pandemie: G-BA verlängert erneut Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung und telefonischen ASV-Beratung (veröffentlicht: 17.06.2021), g-ba.de
Wichtiger Hinweis:
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