Pflegereform soll soziale Nachteile für Pflegende abbauen
Die Pflege von Angehörigen kostet nicht nur Kraft, sondern nimmt oftmals viel Zeit in Anspruch. Die Ausübung eines Berufs ist für Pflegende mitunter kaum noch möglich, da die Pflegebedürftigen ihre volle Zeit in Anspruch nehmen. So haben in einer Pflegestudie der Techniker Krankenkasse drei von zehn berufstätigen Befragten angegeben, dass sie wegen der Pflege von Familienangehörigen und Personen in ihrem engeren Umfeld die Arbeitszeit reduzieren mussten. Unter den nicht erwerbstätigen Pflegenden gab jede/r Neunte an, aufgrund der Pflegetätigkeit den Beruf komplett aufgegeben zu haben.
Um den Pflegenden hier ein Mindestmaß an Sicherheit zu bieten, sollen Menschen, die ein Familienmitglied pflegen, mit der aktuellen Pflegereform besser sozial abgesichert werden. Beispielsweise ist künftig eine automatische Absicherung gegen Arbeitslosigkeit für die Pflegenden vorgesehen. „Dieses Maßnahmenpaket ist ein wichtiger Schritt für diejenigen, die im Moment den Löwenanteil der pflegerischen Versorgung in Deutschland leisten“, betont Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK). Das sind laut dem Pflegereport 2015 der DAK-Gesundheit vor allem Frauen, die zu 90 Prozent die Pflege übernehmen.
Pflege oft mit beruflichen Einschränkungen verbunden
Berufliche Einschränkungen infolge der Pflege sind durchaus verbreitet und haben oft langfristige soziale Nachteile zur Folge. Hinzu kommen körperliche und psychische Belastungen durch die Pflege. So hat der DAK-Pflegereport 2015 festgestellt, dass etwa 20 Prozent der Pflegenden an einer Depression leiden und auch körperliche Beschwerden wie Rückenschmerzen bei ihnen vermehrt vorkommen. Mit der aktuellen Pflegereform sollen zumindest die sozialen Nachteile durch die Pflege deutlich reduziert werden. „Wer in der Familie Verantwortung übernimmt, darf keine sozialen Nachteile dadurch haben“, erläutert der TK-Vorstandsvorsitzende Baas. Dringend müsse verhindert werden, „dass jemand selbst hilfebedürftig wird, weil er durch die Pflegetätigkeit oder danach seinen Job verloren hat.“
Angebote zur Entlastung von Pflegenden
Zur Entlastung der pflegenden Angehörigen bietet die Pflegeversicherung laut Angaben der Techniker Krankenkasse schon jetzt zahlreiche Leistungen an. Die TK helfe den Versicherten sich in dem Dschungel von Angeboten zu orientieren, von denen nicht alle sind gleichermaßen bekannt seien. „Eine gute Beratung ist dabei die Grundlage für eine mündige Entscheidung“, so Baas in der Mitteilung der TK. Bislang sei im Leistungskatalog der Pflegeversicherung streng genommen nur eine Beratung für Pflegebedürftige vorgesehen, künftig sollen nun auch Pflegepersonen rechtlich verbindlich einen Anspruch haben. „Diese Neuregelung entspricht der Versorgungsrealität und orientiert sich zu hundert Prozent an der der Praxis“, so der Vorstandsvorsitzende der TK weiter. (fp)
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