Mangelnde Sicherheit: Bayern ruft kostenlose Masken zurück
Der Freistaat Bayern informiert über eine Rückrufaktion von kostenlos abgegebenen Masken an Bedürftige. Offenbar entsprechen die Gesichtsmasken nicht den geforderten Sicherheitsstandards und sollten deshalb nicht verwendet werden.
Vom Rückruf betroffen sind alle Masken mit der Bezeichnung „Titanium Silver Antibacterial Antiviral Mask“ der Hersteller „Shenzhen Tengta Antibacterial Textile Co., Ltd“ und „Ningbo Qihui Protective Product Co. Ltd. (Authorized Manufacturer)“.
Masken entsprechen nicht den Anforderungen
Laut einer Information zum Rückruf auf der offiziellen Stadtwebseite von München entsprechen die Masken nicht den Anforderungen der Standards FFP2 oder KN95. Die als unsicher eingestuften Produkte werden daher zurückgerufen und können gegen bessere Masken eingetauscht werden.
Wo können die Masken umgetauscht werden?
Masken mit der Bezeichnung „Titanium Silver Antibacterial Antiviral Mask“ können in dem zuständigen Sozialbürgerhaus an der Infothek von Montag bis Freitag zwischen 8.30 und 12 Uhr umgetauscht werden. Der Umtausch beginnt ab Mittwoch, dem 10. März 2021 und läuft bis zum 24. März 2021. Welches Sozialbürgerhaus für den Umtausch zuständig ist, ist abhängig von dem Wohnsitz der jeweiligen Person. Die zuständige Einrichtung kann unter folgender Internetadresse abgerufen werden: muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1060763/.
Nach Angaben der Stadt München sollten zum Umtausch die falsch deklarierten Masken möglichst in Originalverpackung mitgebracht werden. Zusätzlich sollte nach Möglichkeit das im Umschlag der Lieferung beigelegte Schreiben mitgeführt werden.
Qualität von FFP2-Masken beurteilen
Laut einer Information des Nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums sollte bei FFP2-Masken auf einige Qualitätsmerkmale geachtet werden, um sicherzustellen, dass die Masken ausreichend Schutz bieten. Die wichtigsten Merkmale, auf die man, beispielsweise beim Kauf, achten sollte, seien demnach:
- Angabe des Herstellers,
- Kennzeichnung des Modell,
- Kennzeichnung der Schutzklasse (FFP2),
- Angabe von Nummer und Jahr der zugrundeliegenden Norm,
- CE-Kennzeichnung (damit bescheinigt der Hersteller die Einhaltung der europäischen Sicherheitsvorschriften),
- Kennzeichnung zur Wiederverwendbarkeit (NR=nicht wiederverwendbar, R=wiederverwendbar),
- Angabe der vierstelligen Kennnummer zur Prüfstelle, die die Qualität der FFP2-Masken überwacht,
- Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache.
(vb)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Landeshauptstadt München: Masken-Rückrufaktion (veröffentlicht: 08.03.2021), muenchen.de
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen: FFP2-Masken: Darauf sollten Sie beim Kauf achten (veröffentlicht: 17.12.2020), mags.nrw
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.