Umsetzung flächendeckender klinischer Krebsregister startet
19.07.2013
Durch die Einführung von flächendeckenden klinischen Krebsregistern in ganz Deutschland soll künftig „die Qualität der Krebsbehandlung gezielt verbessert und Qualitätsvergleiche zwischen Behandlern ermöglicht werden“, berichtet das Bundesgesundheitsministerium in einer aktuellen Pressemitteilung anlässlich der Auftaktveranstaltung zur Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG) in Regensburg.
Der Bundesgesundheitsminister erklärte beim Startschuss zur Einführung der klinischen Krebsregister, dass mit dem Gesetz der Weg frei gemacht wurde „für eine bessere onkologische Versorgung in Deutschland.“ Allerdings sei es nun an den Ländern und Kostenträgern die Umsetzung schnellstmöglich voranzutreiben. Bahr zeigt sich jedoch davon überzeugt, „dass wir die gute Zusammenarbeit, die bisher schon den Nationalen Krebsplan getragen hat, in der Umsetzungsphase der klinischen Krebsregister fortsetzen werden.“ Ausgerichtet wurde die Auftaktveranstaltung zum KFRG vom Bundesministerium für Gesundheit, der Deutschen Krebshilfe, der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren und der Deutschen Krebsgesellschaft, um die Umsetzung des am am 9. April in Kraft getretenen Gesetztes vorzubereiten.
Einführung flächendeckender Krebsregister längst überfällig
In den klinischen Krebsregistern sollen die anonymisierten Daten zu sämtlichen Formen der Krebserkrankungen nach einem klar definierten Standard erfasst und gespeichert werden. Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe betonte: „Mit aller Entschlossenheit wollen wir gemeinsam mit allen Beteiligten diese Chance zur Verbesserung der Qualität und Transparenz onkologischer Behandlung für die Patienten voranbringen und unterstützen.“ Hier sei die Erfassung von flächendeckenden klinischen Krebsregisterdaten ein Schritt, der eigentlich längst überfällig war. So habe die Gründerin der Deutschen Krebshilfe, Dr. Mildred Scheel, bereits 1982 den Aufbau von flächendeckenden klinischen Krebsregistern gefordert. „Die klinische Krebsregistrierung wird ein großer Gewinn für krebskranke Menschen sein. Jetzt geht es darum, das Gesetz zügig umzusetzen“, erläuterte Nettekoven.
Krebsregister dienen auch zur Verbesserung der Behandlung
Professor Dr. Wolff Schmiegel, Präsident der Deutschen Krebsgesellschaft, betonte seinerseits, welch große Bedeutung „die Einführung des neuen Gesetzes zur flächendeckenden Einführung klinischer Krebsregister für etablierte zertifizierte Organkrebszentren und Onkologische Zentren der Deutschen Krebsgesellschaft ebenso wie für die von der Deutschen Krebshilfe geförderten Spitzenzentren“ hat. Hier würden die behandelnden Ärzte durch die Zugriffsmöglichkeiten auf das klinische Krebsregister und die hier gesammelten Daten zu aktuellen Behandlungen entscheidend entlastet. Auch lasse sich einfacher überprüfen, ob die Behandlung der Patienten nach den jeweils aktuellen Leitlinien erfolgt.
Etablierung eines Systems des voneinander Lernens
Der bisherige bundesweite Flickenteppich aus uneinheitlichen Krebsregistern wird im Zuge der Umsetzung des KFRG durch ein standardisiertes Erfassungsmodell ersetzt, dessen Ziele die „Herstellung von umfassender Transparenz über die Qualität der onkologischen Versorgung“, die „Beseitigung von Qualitätsdefiziten durch die Erkenntnisse aus der klinischen Krebsregistrierung“ und die „unmittelbare patientenbezogene Qualitätsverbesserung“ sind, berichtet das Bundesgesundheitsministerium. Hier solle eine „System des voneinander Lernens mit der Orientierung an den besten Ergebnissen“ etabliert werden und eine Zusammenführung aller für die Behandlung relevanten Informationen erfolgen. Auch bieten die Krebsregister eine gute Basis für wissenschaftliche Untersuchungen und eine entsprechende Weiterentwicklung der onkologischen Versorgung, so die Mitteilung des Ministeriums. (fp)
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