Nur wenige Plüschtiere eignen sich uneingeschränkt zum Spielen
Für viele Kinder stellen Plüschtiere den „besten Freund“ und treuen Begleiter dar. Dementsprechend wichtig ist es, dass die kuscheligen Tiere keine gefährlichen Stoffe enthalten, sauber verarbeitet und frei von Mängeln sind. Doch die Realität sieht offenbar ganz anders aus. Wie eine aktuelle Untersuchung der Stiftung Warentest ergeben hat, sind nur wenige Exemplare tatsächlich zum Spielen und Kuscheln geeignet. Demnach hatten sich von 30 getesteten Kuscheltieren nur acht als „empfehlenswert“ herausgestellt.
Tester untersuchen 30 Kuscheltiere auf Sicherheit und Schadstoffbelastung
Ob Teddybär, Igel oder Äffchen: Fast jedes Kind hat ein liebstes Kuscheltier, welches überall mit hin genommen, ständig gekuschelt und gedrückt wird. Doch wie die Stiftung Warentest aktuell mitteilt, sind viele dieser plüschigen „Freunde“ dafür eigentlich gar nicht geeignet.
Die Tester hatten für ihre Untersuchung insgesamt 30 verschiedene Plüschtiere ausgewählt und dabei mit Hasen, Schafen, Affen, Elefanten und Co. eine bunte Mischung zusammen gestellt. Die Tiere wurden im Labor auf Sicherheit und Schadstoffbelastung untersucht, wobei unter anderem geprüft wurde, wie groß die Gefahr durch verschluckbare Einzelteilen ist oder ob die Tiere trotz Reißen und Zerren an Armen und Beinen heil bleiben. Die Experten kamen zu einem erschreckenden Ergebnis, denn allein der Test auf Schadstoffbelastung brachte für zwei Drittel der Spielwaren ein schlechtes Ergebnis.
Krebserzeugende PAK im Fell
Wie die Stiftung berichtet, seien in 19 Fällen kritische Mengen von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) in Plüsch, Etikett oder Mähne nachgewiesen worden, 13 Tiere waren demnach mit dem krebserregenden PAK „Chrysen“ belastet. Sieben Exemplare enthielten den Angaben zufolge “in deutlichen Mengen” den PAK „Naphthalin“, welcher nach Information des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) als genotoxisch und krebserzeugend eingestuft ist. „Ein gesundheitliches Risiko für den Menschen kann also auch bei geringer Exposition nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden“, so das BfR.
Gefährliche Weichmacher in Pinguin-Füßen
In den Füßen des „Felsenpinguins“ von Kösen entdeckten die Tester zudem krebserregendes Formaldehyd, ebenso konnten in zwei weiteren Tieren so genannte „Phthalate“ („Weichmacher“) nachgewiesen werden. Diese gelten als gesundheitlich problematisch, da sie im Verdacht stehen, wie Hormone zu wirken und dadurch z.B. Unfruchtbarkeit oder Diabetes bei Männern auslösen zu können.
Drei Tiere konnten den Sicherheitstest nicht bestehen, da die Nähte an Armen, Ohren und Füßen so weit aufrissen, dass Kinder an die Füllung gelangen und diese in den Mund nehmen könnten, berichtet das Magazin. Dabei handelte es sich um das Fantasietier „Pegasus Cerise“ von Karstadt, den Drachen „Kuno“ von Käthe Kruse und „Hoppi Schlenker-Hase“ von Steiff. Da die drei Stofftiere damit gegen die rechtlichen Vorgaben verstoßen, seien die Hersteller und die Aufsichtsbehörden informiert worden, so der Bericht weiter.
Nur ein Tier erhält die Bestnote
Insgesamt erhielten 21 Plüschtiere ein “mangelhaft”, darunter solche von namhaften Herstellern wie Käthe Kruse, Kösen, Sigikid und Steiff, resümieren die Experten der Stiftung Warentest. Nur der Hase von „Senger Tierpuppen“ für knapp 60€ erreichte die Bestnote „sehr gut“. Sechs weitere Tiere schnitten mit „gut“ ab, ein weiteres schaffte immerhin ein „befriedigend“.
Angesichts der Ergebnisse fand der Bereichsleiter Untersuchungen der Stiftung Warentest, Dr. Holger Brackemann, deutliche Worte der Kritik: „In vier Untersuchungen haben wir seit 2010 150 Spielzeuge getestet […] Von den Spielzeugen entsprach jedes zehnte Produkt nicht den rechtlichen Anforderungen, hätten also nicht verkauft werden dürfen. Ich kenne aus unseren Tests keine andere Branche, die mit so konstanter Regelmäßigkeit gesetzliche Sicherheitsbestimmungen nicht einhält“, so der Experte laut einer Mitteilung der Stiftung. (nr)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.