Onlinearztpraxis kann realen Arztbesuch nicht ersetzen
20.07.2012
Die Stiftung Warentest hat die Onlinepraxis „DrEd“ getestet und ist dabei zu einem ernüchterndem Ergebnis gelangt. Nach Angaben der Verbraucherschützer ist das Risiko der Falschdiagnosen immens. Von einer Nutzung rät die Stiftung daher „dringend ab“.
Im November letzten Jahres eröffnete die erste Online-Arztpraxis im Internet. Patienten können kostenpflichtig eine Erstdiagnose zu bestimmten Erkrankungen erhalten und auf Wunsch auch ein Medikamentenrezept erhalten. Bereits zum Start von „DrEd“ sah sich das medizinische Onlineportal, dass in England betrieben wird, zahlreicher Kritik seitens der Ärzteschaft ausgesetzt.
Ungenaue Diagnostik?
Die Stiftung Warentest hat das Ferndiagnose-Portal, dass von deutschen Ärzten in London betrieben wird, getestet. Mit zwei fiktiven Krankheiten wandten sich die Tester an das Portal. Bei der ersten Anfrage handelte es sich um eine vorgebliche Blasenentzündung und bei der zweiten Testanfrage um eine bakterielle Infektion mit Chlamydien. In beiden Fällen bekamen die fingierten Patienten ein Antibiotikum verschrieben, obwohl die angegebenen Beschwerden nach Angaben der Autoren nur zum Teil dem Krankheitsbild ähnelten und die Online-Ärzte zudem für die notwendige Diagnostik keinen Urin-Test anforderten.
Das Portal wirbt nach eigenen Angaben damit, „ohne Termin, ohne Praxisgebühr, ohne Parkplatzsuche oder Wartezimmer“ rund um die Uhr und unabhängig von Wohnort des Patienten einen Zugang zu einer ärztlichen Konsultation zu bieten. Für die Ferndiagnose müssen Patienten die Kosten allerdings selbst tragen und auch das Rezept wird bislang nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Juristisches Gutachten: Rechtliche Grauzone
Komme es zu einem Behandlungsfehler, habe der Patient Schwierigkeiten, warnt die Stiftung Warentest. Denn das Portal bewege sich mit seinem Angebot in einer „rechtlichen Grauzone“, wie ein juristisches Gutachten der Stiftung ermittelte. Patienten müssten in derlei Fällen den behandelnden Arzt in Großbritannien verklagen. Das wiederum ist sehr aufwendig und die Chancen auf Erfolg vor einem ausländischen Gericht ungewiss. "Das Risiko einer Falschbehandlung ist immens", betonen die Autoren der Stiftung. Deshalb: "Reale Patienten gehören nicht in eine virtuelle Arztpraxis“, resümierten die Warentester.
Das Zentrum für Qualität in der Medizin sieht in dem Angebot von „DrEd“ eine „adäquate Versorgung von Patienten nicht im Ansatz erfüllt“. Zwar können Patienten auch Urin-Untersuchungen durchführen lassen, die dann an ein Labor geschickt werden oder auch Bilder von ihren sichtbaren Erkrankungen anfertigen und online hochladen, allerdings seien diese Methoden viel umständlicher, „als wenn der Patient zum Arzt um die Ecke geht“. Allerdings würden sich Patienten an das Portal wenden, die aufgrund einer Geschlechtskrankheit den Weg aus Scham zum Arzt scheuen. Eben hier will anscheinend „DrEd“ ansetzen. (sb)
DrEd: Erste Online-Arztpraxis in Deutschland
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.