Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnt davor, dass Farbpigmente nach Tätowierungen sich langfristig in Lymphknoten ablagern können.
Dass Tätowierungen durch mangelnde Hygiene oder Verwendung bestimmter Pigmente mitunter auch unerwünschte gesundheitliche Effekte hervorrufen können, ist bereits bekannt. Erstmals haben nun Wissenschaftler des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) nachgewiesen, dass sich Farbpigmente in Nanopartikelgröße in Lymphknoten dauerhaft anreichern können.
Im Rahmen von Untersuchungen von Tätowierfarben, die Kontaminanten wie Nickel, Chrom, Mangan oder Kobalt enthalten können, wurde auch der in den Farben am zweithäufigsten eingesetzte Inhaltsstoff Titandioxid (TiO2) untersucht. Titandioxid dient als weißes Pigment dazu, verschiedene Farbtöne der Tätowierung zu erzeugen. Bei den Untersuchungen wurde mit Hilfe der sogenannten Röntgenfluoreszenzanalyse analysiert, an welchen Stellen sich die Pigmente im Gewebe anreichern.
Bisher war nur durch die optische Färbung der Lymphknoten bei Tätowierten bekannt, dass sich die Pigmente dort ansammeln können, da diese häufig die gleiche Farbe aufwiesen wie die Tätowierung. Neu hingegen ist die Untersuchung der Pigmente in Bezug auf ihre chemische Zusammensetzung und Größe. Die Wissenschaftler gehen davon aus, dass sich Pigmente in Nanogröße im Körper anders verhalten und verteilen als in Mikrogröße.
Insgesamt berichten die Wissenschaftler von Hinweisen sowohl für die Wanderung von Partikeln in Nanogröße als auch für die Ablagerung von toxischen Stoffen im Körper. Im weiteren Verlauf der Untersuchungen wird das Forschungsteam weitere Proben von Patienten mit Abwehrreaktionen aufgrund von Tätowierungen untersuchen, um die Zusammenhänge zwischen den chemisch-strukturellen Eigenschaften der Pigmente und den beobachteten Effekten zu erforschen. Die Studie finden Sie auch hier.
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.