Tattoo-Entfernung verboten für Heilpraktiker
Der Bundesrat hat am 19.10.2018 den Verordnungsvorschlag der Bundesregierung zugestimmt, dabei allerdings einige Änderungen beschlossen. So dürfen nun alle approbierten Ärzte mit der notwendigen Fachkunde Tattooentfernungen durchführen. Heilpraktiker bleiben wie im Regierungsvorschlag vorgeschlagen davon ausgeschlossen. Die Verordnung tritt allerdings nun erst im Dezember 2020 in Kraft.
Der Einsatz von Lasern, hochenergetischen Lampen und Ultraschall zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken wurde neu geregelt. So dürfen künftig nur noch Ärzte Laserbehandlungen zur Entfernung von Tattoos oder Permanent Makeup durchführen. Anders als im Regierungsentwurf vorgesehen sind dazu allerdings nicht nur Dermatologen oder Plastische Chirurgen berechtigt, sondern sämtliche approbierten Ärzte, sofern sie über die entsprechende Fachkunde verfügen. Alle anderen Berufsgruppen, also auch Heilpraktikern, ist der Einsatz von Lasern zu kosmetischen oder sonstigen Zwecken untersagt.
Späteres Inkrafttreten für NiSV
Der Bundesrat hat auch beschlossen, dass die ensprechende Verordnung (sogenannte NiSV) erst Ende 2020 in Kraft tritt. Die Regierung hatte ursprünglich lediglich eine Übergangszeit von 3 Monaten vorgesehen. (sb)
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