Thailand: Bangkok verbietet Ausländern kommerzielle Leihmutterschaft
21.02.2015
Nach mehreren Skandalen hat die thailändische Regierung kommerzielle Leihmuttergeschäfte für Ausländer verboten. Medienberichten zufolge hat die gesetzgebende Versammlung ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Es wird allerdings befürchtet, dass das Geschäft im Verborgenen fortgeführt werde.
Neues Gesetz zur Leihmutterschaft
In Thailand wurden kommerzielle Leihmuttergeschäfte für Ausländer nun endgültig verboten. Laut Medienberichten wie etwa der „Bangkok Post“, hat die gesetzgebende Versammlung ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Auch gleichgeschlechtlichen Paaren ist damit "jeglicher Zugang zu Leihmutterschaft untersagt", berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Nach Angaben des Onlinedienstes Matichon hieß es, dass ausschließlich verheiratete heterosexuelle Paare mit mindestens einem thailändischen Staatsbürger mit Leihmüttern arbeiten dürfen, wenn diese nicht direkt bezahlt werden.
Agenturen lockten mit Leihmutterangeboten
Seit dem Putsch im vergangenen Mai hat Thailand kein demokratisch gewähltes Parlament, sondern eine vom Militär eingesetzte Regierung. Die Gesetze des südostasiatischen Landes zur Leihmutterschaft waren bislang obskur. Der dpa zufolge nutzten "zahlreiche Agenturen Schlupflöcher, um Eltern aus aller Welt mit Leihmutterangeboten nach Thailand zu locken". Doch mit dem „Miete-dir-einen-Bauch“-Tourismus soll Schluss sein. „Thailand und die Gebärmütter der thailändischen Frauen werden nicht länger ein Zentrum“ für Leihmutterschaft sein, wird Wallop Tungkananurak, ein Mitglied des Parlaments, von der „Bangkok Post“ zitiert.
Geschäft könnten im Verborgenen fortgeführt werden
Der Gesetzesänderung waren zwei Skandale vorausgegangen, die weltweit für Schlagzeilen sorgten. In einem Fall habe ein australisches Paar das „Baby Gammy“, einen kranken Zwilling, bei seiner Leihmutter in Thailand zurück gelassen und nur das gesunde Mädchen mit nach Australien genommen. Die Eltern bestritten die Vorwürfe. Und in einem anderen Fall zeugte ein wohlhabender Japaner den Angaben zufolge mindestens zehn Babys mit Leihmüttern, um seine Nachkommen zu sichern. Lokale Medien schrieben damals von einer „Baby-Fabrik“. Inländische und ausländische Kenner des Landes befürchten, dass das Geschäft mit der Leihmutterschaft nach der Gesetzesänderung weiter bestehen bleibt. Da es aber im Verborgenen geschehen müsse, werde es für betroffene Frauen schwerer, angemessene medizinische Versorgung zu erhalten.
Zahlreiche Länder erlauben Leihmutterschaften
In zahlreichen Ländern der Welt sind Leihmutterschaften legal, wie etwa in den USA, Australien, Russland oder Israel. In der Europäischen Union ist die Leihmutterschaft in über der Hälfte der Mitgliedsstaaten verboten. Auch in Deutschland verbietet das Embryonenschutzgesetz bei Leihmutterschaften jegliche ärztliche Leistung. Das Vorgehen der Leihmutter sowie den Auftrag erteilende Personen werden jedoch nicht bestraft. Die Vermittlung von Leihmüttern ist hierzulande nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz gesetzlich verboten. (ad)
Bild: helenesouza.com / pixelio.de
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