Gefahr für Kleinkinder: Rauschgefahr durch Hanfprotein-Pulver
Die Menge an THC, die in Hanfprotein-Pulver des Herstellers „Veganz“ aus Berlin enthalten ist, könnte bei Kleinkindern berauschend wirken. Das Unternehmen warnt daher vor dem Verzehr des Produkts, das über die Drogeriekette „dm“ verkauft wird.
Überhöhter THC-Wert könnte kleine Kinder berauschen
Erst vor wenigen Tagen hatte das Berliner Unternehmen „Veganz“ bekannt gegeben, dass die Kooperation mit der Drogeriekette „dm“ deutlich ausgeweitet werde. In einer Pressemitteilung hieß es, dass „die veganen Produkte der Marke Veganz ab Anfang Mai deutschlandweit in allen mehr als 1.700 dm-Märkten erhältlich sein“ werden. Für eines der Produkte könnte dies womöglich nur eingeschränkt gelten. Auf dem Portal „Lebensmittelwarnung.de“ der Bundesländer und des Bundesamts für Verbraucherschutz, wird aktuell über eine mögliche „Gefahr für die menschliche Gesundheit“ durch „Veganz Hanfprotein-Pulver Rohkostqualität“ berichtet. Den Angaben zufolge weist das Produkt einen überhöhten THC-Wert auf. Kleinkinder könnten dadurch berauscht werden.
Hanf als wichtige Energiequelle
Hanf wurde schon vor Jahrtausenden als Lebensmittel genutzt. Gesundheitsexperten zufolge gehören Hanfsamen zu den ernährungsphysiologisch hochwertigsten Ölfrüchten. Sie werden unter anderem gegen Müdigkeit und Abgeschlagenheit empfohlen. Speisehanf enthält zudem lebensnotwendige Aminosäuren, ungesättigte Fettsäuren, Mineralstoffe wie Calcium, Kalium, Phospor und Eisen sowie viele Vitamine. Der Berliner Hersteller Veganz GmbH hat neben den klassischen Hanfsamen auch Hanfproteinpulver, Hanföl, Hanfmilch und Hanfmehl im Angebot. Vor einem Produkt wird jetzt jedoch gewarnt.
Kunden können gekaufte Ware zurückgeben
Das Unternehmen hat eine Warnung für sein Produkt „Veganz Hanfprotein-Pulver Rohkostqualität“ (Verpackungseinheit 200 Gramm, Haltbarkeit 2/2017) herausgegeben. Verkauft wird das Pulver über die Drogeriemarktkette „dm“. Bei Produkten mit der Chargennummer / Los-Kennzeichnung: Los-Nr. 6012, Barcode 4260402 481128 sei die auf der Packung empfohlene Verzehrmenge nicht für Kinder geeignet. Den Angaben zufolge werden bei einer Pulvermenge von 25 Gramm etwa 20 Mikrogramm D9-THC aufgenommen. Es sei nicht auszuschließen, dass das Pulver auch für die Ernährung von Kleinkindern benutzt werde. Bei zwei- bis dreijährigen Kindern mit einem Körpergewicht von 15 Kilogramm könne das dazu führen, dass die maximal empfohlene THC-Menge deutlich überschritten werde. „Eine erhöhte Aufnahme ist aus allgemeinen Vorsorgegründen als unerwünscht zu betrachten“, heißt es von Seiten des Unternehmens. Kunden, die das Produkt gekauft haben, können es unter Erstattung des Kaufpreises zurückgeben. (ad)
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