Bereits eine Portion kann tödlich sein: Öffentliche Warnung vor Koffein-Pulver
Das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium warnt vor hohen gesundheitlichen Risiken durch Einnahme des Pulvers „Caffeine 100%-HCL“ des Kölner Händlers „New Pharma Nutrition“. Bereits durch eine einmalige Einnahme des Pulvers kann eine tödliche Dosis an Koffein erreicht werden.
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen warnt dringend vor der Einnahme eines als Nahrungsergänzungsmittel in Verkehr gebrachten Koffein-Pulvers mit dem Produktnamen „Caffeine 100%-HCL“. Laut einer Mitteilung hat der in Köln ansässige Händler „New Pharma Nutrition“ das Produkt bereits öffentlich zurückgerufen. Auf den Rückruf macht auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf seinem Portal „lebensmittelwarnung.de“ aufmerksam.
Fehlende Dosierungshinweise
Bei dem Produkt handelt es sich um eine 150-Gramm-Dose mit einem Pulver, das zu 80 Prozent aus reinem Koffein besteht. Den Angaben zufolge fehlen Dosierungshinweise, doch dem Pulver ist ein Messlöffel mit Markierung beigefügt. Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher den Messlöffel bis zu dieser Markierung füllen, entnehmen sie knapp sechs Gramm Pulver, das fast fünf Gramm reinem Koffein entspricht.
Tödliche Dosis liegt bei drei bis zehn Gramm Koffein
Koffein führt bereits ab einer Menge von einem Gramm zu Vergiftungserscheinungen wie Erregung bis zu Anfängen eines Deliriums, Hörstörungen, Sehstörungen, Herzrasen und Herzrhythmusstörungen. Je nach Alter, Vorerkrankungen sowie körperlicher Konstitution liegt die tödliche Dosis bei drei bis zehn Gramm Koffein. Mit nur einer messlöffelgroßen Portion des Produkts „Caffeine 100%-HCL“ (rund fünf Gramm reines Koffein) kann also eine lebensbedrohliche Menge an Koffein konsumiert werden.
Ministerium warnt dringend von dem Konsum des Pulvers
Die Abmessung einer sicheren Einzeldosis, die bei 200 mg beziehungsweise 0,2 Gramm liegt, ist laut dem Ministerium mit dem beigefügten Messlöffel nicht möglich. Zudem ist das Produkt auch aufgrund fehlender Kennzeichnung und fehlender Warnhinweise nicht verkehrsfähig. Das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium warnt dringend davor, das Produkt zu konsumieren. (ad)
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