Infektionskrankheit: Tollwutfall im Norden Deutschlands
Deutschland gilt seit 2008 offiziell frei von klassischer Tollwut. Alle seitdem noch aufgetretenen Fälle dieser Krankheit traten bei Hunden, die illegal in die Europäische Union eingeführt wurden, auf. Nun wurde die für Menschen tödliche Erkrankung bei einem Hundewelpen in Norddeutschland festgestellt. Bei Kontaktpersonen liegen bislang keine positiven Tollwut-Befunde vor.
Am Freitag, den 10. September 2021 wurde dem Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) der Verdacht auf einen Tollwutfall gemeldet. Bei dem betroffenen Tier handelt es sich um einen Hundewelpen, der am Tag zuvor in einer Tierklinik im niedersächsischen Umland verstorben war. Die Haltenden des Tieres leben in Bremen. Ein erster Schnelltest auf Tollwut bei dem Tier fiel bereits am vergangenen Freitag positiv aus, inzwischen hat der LMTVet als zuständige Behörde den Tollwutfall amtlich festgestellt.
Ansteckungen im engen Umfeld nicht auszuschließen
Laut einer Pressemitteilung der Freien Hansestadt Bremen haben LMTVet und Gesundheitsamt Bremen bereits mit der Verdachtsmeldung am vergangenen Freitag ihre Arbeit aufgenommen.
Alle relevanten Kontaktpersonen konnten kurzfristig ermittelt und informiert werden. Außerdem wurden schon am vergangenen Wochenende die Impfungen dieser Kontaktpersonen eingeleitet.
„Bislang liegen keine positiven Tollwut-Befunde bei Kontaktpersonen vor. Wir können nicht ausschließen, dass es auch Ansteckungen im engen Umfeld des Welpen gab. Deshalb bereiten wir uns jetzt darauf vor, solche Fälle sofort zu erkennen und auch zu behandeln“, erläutert Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.
„Wichtig ist aber, dass das Tollwutvirus zwar ansteckend ist, aber nur schwer von Mensch zu Mensch übertragen wird. Eine Gefährdung außerhalb des engen Umfelds des Welpen besteht dementsprechend nicht“, so die Senatorin.
Welpe vermutlich rechtswidrig eingeführt
Durch die Befragung des LMTVet hat sich ergeben, dass der Welpe vermutlich rechtswidrig durch die Halterfamilie aus Süd-Ost-Europa am 2. September eingeführt wurde. Nach bisherigen Erkenntnissen bestanden weder bei der Einfuhr noch in Bremen Kontakte zu anderen Tieren.
Im Rahmen der Feststellung möglicher Kontaktpersonen zu dem Welpen durch das Gesundheitsamt Bremen ergaben sich sowohl Kontakte im familiären Umfeld, als auch in einer Bremer Tierarztpraxis. Außerdem gab es Kontakte in einer niedersächsischen Tierklinik, in der der Hund verstarb.
Infektionserkrankung kann tödlich enden
Wie das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) auf seiner erklärt, ist die klassische Tollwut (Rabies, Lyssa) eine durch neurotrope Viren der Familie der Rhabdoviren (RABV) ausgelöste Infektionskrankheit, die bei Menschen und Tieren auftreten kann.
Die Übertragung erfolgt durch Biss beziehungsweise durch Kontakt von infektiösem Speichel mit bestehenden Wunden oder Schleimhäuten. Als natürliches Reservoir dienen Säugetiere (beispielsweise Hunde, Katzen und Füchse).
Die Inkubationszeit liegt im Schnitt bei drei bis acht Wochen, in Einzelfällen bis zu einem oder sogar mehreren Jahren. Nach einem eher uncharakteristisch verlaufenden Prodromalstadium folgt eine akute neurologische Phase, die als enzephalitische Form mit zerebralen Funktionsausfällen (Hydrophobie) oder als paralytische Form mit Lähmungen gekennzeichnet ist.
Tollwutinfektionen, die nicht mit einer angemessenen postexpositionellen Prophylaxe (Inkubationsimpfung) behandelt werden, enden in der Regel tödlich.
Seit September 2008 gilt Deutschland offiziell als „frei von klassischer Tollwut“. Zu berücksichtigen bleibt aber die Gefahr, die von Kontakten zu illegal importierten, möglicherweise infizierten Tieren aus Tollwut-Endemiegebieten ausgeht sowie das Risiko der Fledermaustollwut.
Zudem bestehen erhöhte Infektionsrisiken für Reisende in Länder mit endemischem Tollwutvorkommen. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.