Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (U1-U9) neu geregelt. Notwendig wurden die Änderungen, weil sich die Rahmenbedingungen stark gewandelt haben.
Als ein wesentliches Element der Früherkennungsuntersuchungen wird die Interaktion des Kindes mit der primären Bezugsperson in den Fokus genommen. Störungen in der Eltern-Kind-Interaktion können zu Störungen in der Entwicklung mit emotionaler Unter- oder Überforderung des Kindes, aber auch zu mangelndem Schutz, mangelnder Pflege bis hin zu manifester oder drohender Vernachlässigung und/oder Misshandlung durch die Eltern führen.
Neu ist eine aus dem Dokumentationsheft (Gelbes Heft) entnehmbare Karte. Damit können Eltern in Kita, Schule oder auch beim Jugendamt nachweisen, dass ihr Kind an den Früherkennungsuntersuchungen teilgenommen hat. Dazu müssen Sie so keine keine vertraulichen Informationen zum Entwicklungsstand des Kindes und zu ärztlichen Befunden mehr weitergeben. (pm)
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Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.