Fast 300 vermutete Behandlungsfehler in Hessen – über 3.000 bundesweit
Knapp 300 Verdachtsfälle auf einen Behandlungsfehler wurden im Jahr 2015 allein in Hessen bei der Techniker Krankenkasse (TK) gemeldet. Bundesweit sind bei der TK im vergangenen Jahr 3.275 vermutete Behandlungsfehler aufgelaufen. „Mehr als die Hälfte der Vorwürfe bezieht sich auf Fehler bei Operationen oder es wurde eine falsche Diagnose gestellt“, so die Mitteilung der TK.
Von den bundesweiten Verdachtsfällen auf Behandlungsfehler betrafen die meisten den chirurgischen Bereich (1.204 Fälle), aber auch zahnmedizinische Fälle (387), Beschwerden über Behandlungen bei Orthopäden (194) und Allgemeinmediziner (192) waren den Daten der TK zufolge keine Seltenheit. Zwar entpuppe „sich nicht jeder Verdachtsfall tatsächlich als Behandlungsfehler, aber wir vermuten auch zusätzlich zu den gemeldeten Fällen eine hohe Dunkelziffer“, betont Christian Soltau, TK-Experte für Medizinrecht.
Jeder einzelne Fehler ist einer zu viel
Patienten können laut Angaben der TK oftmals nur schwer abschätzen, inwiefern ein Behandlungsfehler vorliegt. Vielen falle es schwer zu „unterscheiden, ob ihre Krankheit schicksalhaft verläuft oder ob ein Behandlungsfehler vorliegt.“ So wird bei weitem nicht jeder Verdachtsfall am Ende bestätigt. Dennoch sei „jeder einzelne Fehler einer zu viel“, betont Dr. Barbara Voß, Leiterin der TK-Landesvertretung in Hessen. Hier bestehe „eine Verpflichtung und Herausforderung für alle, die im Gesundheitswesen arbeiten, Behandlungsfehler zu vermeiden.“
Richtige Konsequenzen aus Fehlern ziehen
In der modernen Medizin nimmt die Komplexität und damit das Risiko immer neuer Fehlerquellen kontinuierlich zu. Umso wichtiger sei der weitere Ausbau der Sicherheitskultur im Gesundheitswesen, berichtet die TK. Vielfach stehe bei Fehlern immer noch die Frage im Mittelpunkt, wer einen Fehler gemacht hat. Doch viel wichtiger sei „die Frage, was den Fehler verursacht hat und wie er zukünftig vermieden werden kann“, betont Dr. Voß. . Werden die richtigen Konsequenzen aus Fehlern gezogen, können Patienten besser und sicherer versorgt werden, so die Leiterin der TK-Landesvertretung in Hessen weiter.
Verfahren schneller abwickeln
Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler empfiehlt die TK ihren Versicherten, „hierüber zunächst mit ihrem behandelnden Arzt zu sprechen.“ Zu der weiteren Vorgehensweise können sich die Betroffenen dann von ihrer Krankenkasse beraten lassen. Meist sei die Klärung von Behandlungsfehler-Vorwürfen ein „zeitaufwändiges, komplexes und oft auch schwieriges Verfahren“, berichtet die TK. So könnten alleine von der Anforderung aller notwendigen medizinischen Unterlagen bis zum Erstellen eines erforderlichen Gutachtens mehrere Monate verstreichen. „Häufig müssen die Betroffenen mehrere Jahre warten, bis klar ist, ob sie Schadenersatz erhalten“, so die Mitteilung der TK. Die Verfahren sollten nach Auffassung der Krankenkasse „viel schneller abgewickelt und die Betroffenen frühzeitig entschädigt werden, da in schweren Fällen Versicherte nach einem Behandlungsfehler nicht mehr arbeiten können und dadurch in ihrer finanziellen Existenz bedroht sind.“ (fp)
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Wichtiger Hinweis:
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