Scharlatan führt bei mehr als 50 Patienten Schönheits-OPs durch
Ein 31-Jähriger behandelte Dutzende Patienten mit Botox und Silikon, obwohl er gar kein Arzt ist. Mehrere Zehntausend Euro soll er mit den falschen Schönheitsoperationen ergaunert haben, doch der Betrug flog auf. Nun verurteilte ihn das Landgericht Regensburg zu vier Jahren und drei Monaten Haft. Dabei sei das relativ milde Strafmaß vor allem auf das „umfangreiche Geständnis“ des Mannes zurückzuführen, erklärte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.
Schönheitschirurg „verdient“ mehr als 60.000 € mit unsachgemäßen Eingriffen
Ein lukratives Geschäft, das lange gut ging: Über mehrere Monate hinweg hat sich ein 31-Jähriger aus Regensburg fälschlicherweise als Schönheitschirurg ausgegeben und mehr als 50 Männer und Frauen behandelt. Seinen angeblichen medizinischen Werdegang hatte der Mann mithilfe gefälschter Urkunden und Dokumente belegt. Zudem warb er im Internet mit erfolgreichen Behandlungen und machte sich dadurch in sozialen Netzwerken schnell einen Namen. „Alle Patienten ließen sich nur deshalb behandeln, weil sie dachten, es mit einem Arzt zu tun zu haben”, zitiert die Nachrichtenagentur „dpa“ die Richterin. Die Kundeliste war lang, bei den Eingriffen spritzte er vorrangig Silikon und Botox in Wangen, Lippen und Stirn seiner „Patienten“ und erhielt dafür laut der Staatsanwaltschaft zwischen Anfang 2013 und Sommer 2014 insgesamt mehr als 63.000 Euro in bar.
Mutter eines österreichischen Opfers schaltet Behörden ein
Ein äußerst riskantes Vorgehen, denn viele Betroffene litten nach der unsachgemäß durchgeführten Operation unter schmerzhaften Schwellungen und Taubheitsgefühlen, in einigen Fällen war es nach der Betäubung sogar zu einer Ohnmacht und Herzrasen gekommen. Die besorgte Mutter eines Opfers aus Österreich brachte den Fall ins Rollen, indem sie Zweifel an der Approbation des Mannes hegte und die Behörden einschaltete. Schließlich fiel die Maske des falschen Schönheitschirurgen, der sich wegen gefährlicher Körperverletzung, Betrugs und Missbrauchs von Titeln in 110 Fällen vor dem Landgericht Regensburg verantworten musste.
Nun wurde der Mann zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Ein vergleichsweise mildes Urteil, das er laut der Richterin vor allem seinem umfangreichen Geständnis zu verdanken habe, so die Mitteilung der „dpa“. „Er hat mehrfach seine Reue zum Ausdruck gebracht”, erklärte die Richterin am Montag in ihrer Urteilsbegründung. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar fünf Jahre Haft gefordert, die Anwälte des Angeklagten plädierten hingegen aufgrund des abgelegten Geständnisses auf vier Jahre.
Mann offenbar von Dysmorphophobie betroffen
„Es ist ein Glück, dass ich aufgeflogen bin”, so der Angeklagte, zudem sei er froh, dass er keine schlimmeren Folgen angerichtet habe. Wie die „dpa“ berichtet, hatte ein Gutachten bei dem Mann eine narzisstische Persönlichkeitsstörung sowie eine so genannte „Dysmorphophobie“ festgestellt, bei der es sich um eine gestörte Wahrnehmung des eigenen Körpers handelt. In der Folge sei der 31-jährige davon ausgegangen, hässlich und entstellt zu sein, was nach Angaben der Richterin ebenfalls zu einer milderen Strafe geführt habe. (nr)
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